Preisentwicklungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht und die Mieterhöhung nach den §§ 558 ff. BGB

  • 1 Minuten Lesezeit

Steigende Wohnkosten und Immobilienpreise

Aufgrund des aktuellen Hochs der Preise im Immobilienmarkt und der Allgemeinen Wohnkosten steigen auch stetig die Mieten.

Mieterhöhung nach den §§ 558 ff. BGB

Vermieter haben hier die Möglichkeit, nach den §§ 558 ff. BGB auf die Preiserhöhung mit Mieterhöhungen zu reagieren, was jedoch viele Vermieter ungenutzt lassen und so wertvolle Mieteinnahmen verschenken.

Nur wirksame Erhöhung bindend, Zustimmungsklage

Allerdings sind diese nur dann für den Mieter bindend, wenn diese rechtswirksam sind. 

Der Mieter von Wohnraum wird hier als besonders schützenswert angesehen, weswegen die Ausgestaltung dieser Erhöhungen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen diffizil ist.

Daher sollten die Erhöhungen durch einen Rechtsanwalt unter Beachtung sämtlicher materiellen und formellen Voraussetzungen ausgearbeitet und durchgeführt werden.

Nur so kann gewährleistet werden, dass im Falle einer Ablehnung der Mieterhöhung durch den Mieter die Mieterhöhung in einem späteren gerichtlichen Zustimmungsprozess erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Wir beraten und vertreten Vermieter in Bezug auf die Durchführung von Mieterhöhung, aber auch Mieter, wenn es um die Abwehr unberechtigter Mieterhöhungen geht.

Kündigung, Nebenkosten, Mietminderungen usw.

Weiter beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter in allen weiteren Angelegenheiten, die im Zusammenhang zum Mietverhältnis stehen, wie z.B. Kündigungen, Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen usw.

Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Tobias Ostermann

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten