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Preiserhöhungen bei Strom und Gas sind unwirksam - kostenlose Erstberatung

  • 2 Minuten Lesezeit

Grund- und Ersatzversorgung der WSW Wuppertaler Stadtwerke und anderer öffentlicher Versorgungsunternehmen

Die WSW und andere öffentlicher Versorgungsunternehmen haben die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Gas drastisch erhöht. Diese Preiserhöhungen sind unwirksam. Die Stadtwerke dürfen die Preise im Falle von Preissteigerungen nur nach billigem Ermessen erhöhen.

Hierbei sind die Stadtwerke verpflichtet, gegenüber dem Kunden auf Nachfrage darzulegen, mit konkret welchen Preissteigerungen die Erhöhung begründet wird. Außerdem muss dargelegt werden, dass hierbei die Grenzen des billigen Ermessens eingehalten wurden. Die Beweislast für die Angemessenheit der Preiserhöhungen liegt hierbei auf Seiten der Stadtwerke.

Die aktuell zu beobachtenden Preissteigerungen können die von den Stadtwerken vorgenommenen Erhöhungen keinesfalls rechtfertigen.

So ist bei den Bezugspreisen für Gas in 2021 lediglich eine Preissteigerung von etwa 0,03 €/Kilowattstunde zu verzeichnen. Der Endpreis, der den Kunden in Rechnung gestellt wird, setzt sich aus einer Vielzahl von Preisfaktoren zusammen, u. a. den Kosten für die Errichtung, die Erhaltung und den Betrieb des Versorgungsnetzes, den öffentlichen Abgaben und dem kalkulierten Gewinn. Die Bezugspreise der Stadtwerke für Strom und Gas machen hierbei den geringsten Anteil aus. Mit dieser Erhöhung der Bezugspreise kann keinesfalls eine Erhöhung des Abgabepreises gerechtfertigt werden, wie sie von den WSW in der Grund- und Ersatzversorgung nun verlangt wird.

Für die Strompreise gilt entsprechendes.

Falls Sie in der Grund- und Ersatzversorgung bei den WSW oder einem anderen öffentlichen Versorgungsunternehmen in der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom oder Gas zu derart überhöhten Preisen beliefert werden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich hiergegen mit anwaltlicher Unterstützung zur Wehr zu setzen. Hierbei können wir Ihnen gerne behilflich sein.

Die Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen sind nach unserer Auffassung als eindeutig rechtswidrig zu beurteilen und werden ganz offensichtlich nur deshalb vollzogen, weil die Versorgungsunternehmen vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung über die Preisexplosion darauf setzen, dass sich die Mehrzahl der Kunden gegen diese Schritte nicht zur Wehr setzen wird.

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen eine für Sie kostenlose Erstberatung an – falls Sie hiervon Gebrauch machen möchten, bitten wir Sie, diese kostenlose Erstberatung ausschließlich per E-Mail an die Adresse jansen@hd-anwalt.de zu beantragen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Jansen

Rechtsanwalt



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