Preiserhöhungen von voxenergie und primastrom rechtswidrig ?

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Das im Mai 2022 eingeleitete Aufsichtsverfahren gegen die voxenergie GmbH und die primastrom GmbH wurde seitens der Bundesnetzagentur nunmehr abgeschlossen.

Ergebnis: Die Preiserhöhungen zum 01.01.2022 waren unwirksam!  

Die Bundesnetzagentur entschied, dass die rechtswidrigen Preiserhöhungen gegenüber den Haushaltskunden zurückzunehmen sind. Für den Fall der Missachtung wurden den  zwei Energieunternehmen voxenergie und primastrom Zwangsgelder angedroht.

Begründet wurde dies damit, dass die Preiserhöhungen zum 01.01.2022 erst mit Schreiben vom 28.12.2021 angekündigt worden waren. Die voxenergie GmbH sowie die primastrom GmbH verstießen hiermit gegen die gesetzlich einzuhaltende Ankündigungsfrist von 1 Monat (§ 41 V EnWG).  (Grundversorger müssen sogar eine Ankündigungsfrist von 6 Wochen einhalten)

Die Haushaltskunden hätten aufgrund des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist nicht rechtzeitig reagieren und Entscheidungen treffen können ( Preisvergleich, außerordentliche Kündigung).


Darüberhinaus verklagt die  Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell die beiden Stromanbieter primastrom und voxenergie. Mit zwei eingereichten Musterfeststellungsklagen soll festgestellt werden, dass die - trotz vertraglich vereinbarter Preisgarantie – vorgenommenen Preiserhöhungen unwirksam waren.

Die Preise wurden von beiden Energielieferanten seit dem vergangenen Jahr um mehrere hundert Prozent erhöht! Dies obgleich die meisten Verträgen von voxenergie und primastrom eine Preisgarantie von 24 Monaten enthalten.

Das Ergebnis der Musterfeststellungsklagen bleibt abzuwarten. Bei Erfolg könnten auf die Energielieferanten hohe Rückzahlungsforderungen zukommen.


Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Problemen mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter haben.


Foto(s): Sandra Haas

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