Private Krankenversicherung: Erneut PKV-Beitragsrückforderungen vor Gericht erfolgreich

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Private Krankenversicherung: Dass PKV-Beitragsrückforderungen vor Gericht weiterhin erfolgreich sind, zeigt ein jüngstes Urteil vom Landgericht Köln. Ein PKV-Kunde war wegen unwirksamer Beitragserhöhungen gerichtlich gegen seinen Versicherer, die AXA, vorgegangen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Die Kölner Richter verurteilten die AXA Versicherung im Februar 2021 zur Rückzahlung von etwa 8.000 Euro an den Versicherten (Az.: 23 O 113/20). 

BGH-Urteil private Krankenversicherung: Beitragsrückforderungen möglich 

Dem Urteil zugrunde liegt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2020 (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind, wenn sie nicht ausreichend begründet wurden. Entsprechen die Begründungen nicht den gesetzlichen Vorgaben nach § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), können die Erhöhungen unwirksam sein. Das LG Köln ist dem Urteil des BGH nun gefolgt. 

Private Krankenversicherungen müssen mit weiteren Klagen rechnen 

Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Das Urteil des LG Köln dürfte einigen privaten Krankenversicherungen kalte Füße bereiten. Denn viele von ihnen haben jahrelang inhaltlich ähnlich fehlerhafte Erhöhungsschreiben an die Kunden verschickt. Zunächst hatte die AXA Versicherung, die auch in den BGH-Verfahren vom Dezember 2020 die Beklagte war, sich nach der höchstrichterlichen Entscheidung noch entspannt gezeigt. So hatte das Unternehmen öffentlich geäußert, dass sich aus dem BGH-Urteil für andere Versicherungsnehmer keine Ansprüche ergäben. Auch wenn dies stimmen mag, sieht man am aktuellen Kölner Urteil, dass Klagen gegen die AXA und auch fast alle anderen Versicherer weiter erfolgreich sein können.« 

Verbraucherschützer rät zu Prüfung von PKV-Beitragsrückforderungen  

Rechtsanwalt Rosing rät allen privat Krankenversicherten zur Prüfung, ob sie sich zu viel gezahltes Geld aus unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen zurückholen können. »Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Tausend Erhöhungsschreiben geprüft und festgestellt, dass fast alle Versicherer in den vergangenen Jahren nicht die nötige Sorgfalt bei den Schreiben haben walten lassen. Dabei sind sie gesetzlich dazu verpflichtet. Wir als Verbraucherkanzlei setzen uns dafür ein, dass Unternehmen sich an die Regeln halten und nicht einfach tun und lassen, was sie wollen. Schwammige Formulierungen und unverständliche Kundenschreiben haben in der Vergangenheit bereits zu großen Verbraucherskandalen geführt.« 

Beitragsrückforderungen private Krankenversicherung: PKVen haben Schaden selbst zu verantworten 

Versicherer und Makler versuchen indes, PKV-Kunden vom Vorgehen gegen ihre Versicherung abzuhalten. Offenbar wollen sie damit den selbst verursachten Schaden begrenzen, so Rosing: »Hier wird den Kunden gern eingeredet, dass es sich seitens der privaten Krankenversicherung bloß um einen Formfehler handele, den geschäftstüchtige Rechtsanwälte nun auszunutzen wollen. Man beschwört das Bild der ›Klageindustrie‹ herauf, nur weil Kanzleien mittlerweile moderne Kommunikationswege nutzen, um die PKV-Kunden über dieses Thema aufzuklären. Offenbar sehen es die Unternehmen als Bedrohung an, dass Menschen über das Internet mittlerweile schneller über Rechtsthemen aufgeklärt werden und so ihre Verbraucherrechte durchsetzen können.« 

Steigende Kosten durch PKV-Beitragsrückforderungen? 

Darüber hinaus stellt Rechtsanwalt Rosing fest, dass auch gern das Thema steigende PKV-Kosten als Angstmache genommen wird. Den Versicherten wird eingeredet, dass sich die Versicherung das Geld einer Rückforderung mit den nächsten Beitragserhöhungen zurückholen wird. Sie fürchten, dass die Kosten der PKV dadurch noch mehr in die Höhe getrieben werden. »Wir als Verbraucherkanzlei können hier beruhigen«, so der Rechtsanwalt weiter.  »Es gibt festgelegte Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der PKV-Beiträge. Demnach dürfen Kosten, die durch einen offensichtlichen Fehler des Unternehmens zustande gekommen sind, nicht in die Beitragskalkulation einfließen. Also kann und darf eine Beitragserhöhung nicht aufgrund der Rückforderungen erfolgen. Außerdem brauchen PKV-Kunden auch keine Angst haben, wegen der Rückforderung von der privaten Krankenversicherung herausgeworfen zu werden – denn dies ist nicht zulässig.« 

Urteil LG Köln zeigt: Chancen für privat Krankenversicherte stehen sehr gut 

Anhand des aktuellen Urteils des LG Köln stehen die Chancen für privat Krankenversicherte also sehr gut, sich zu viel gezahltes Geld zurückzuholen. Daher sollten die Betroffenen den Weg über den Anwalt nicht scheuen, lautet Rosing Rat. »Seriöse Kanzleien bieten immer ein Gespräch, bevor es überhaupt zu einem Mandat kommt. Die Versicherten können also im Voraus abklären, wie ihre Chancen aussehen und ob ein Risiko für sie besteht. So können Unklarheiten beseitigt und Zweifel bestenfalls ausgeräumt werden. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten dieses Erstgespräch kostenfrei an.« 

Handeln Sie jetzt!  

Möchten Sie prüfen, ob Sie Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend machen können? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Lieber telefonisch? Unter 030 / 22 01 23 80 können sie uns montags bis freitags 9 bis 18 Uhr erreichen. Wir machen uns für Sie stark! 



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