PKV-Beitragserhöhungen mit Unstimmigkeiten: Verbraucher sollten Prämienanpassungen vollumfänglich prüfen lassen

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Aufgrund von Unstimmigkeiten bei PKV-Beitragserhöhungen sollten privat Krankenversicherte die Prämienanpassungen der letzten zehn Jahre vollumfänglich überprüfen lassen. Dazu raten Verbraucheranwälte wie Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing

Nötige Sorgfalt und Transparenz bei PKV-Beitragserhöhungen fehlt

»Als Verbraucherkanzlei beschäftigen wir uns schon seit geraumer Zeit mit Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung«, so Rechtsanwalt Rosing. »Denn fast alle Versicherungsunternehmen haben in der Vergangenheit nicht die nötige Sorgfalt und Transparenz an den Tag gelegt, wenn es um Prämienanhebungen in der PKV geht. Aus unserer Sicht werden hier gesetzliche Regelungen nicht eingehalten, wodurch viele Beitragserhöhungen unwirksam sind.« 

PKV-Beitragserhöhungen nicht ausreichend erklärt

Bisher hatten Verbraucheranwälte festgestellt, dass die meisten PKV-Beitragserhöhungen inhaltlich unzureichend sind. So hatten die Versicherungsunternehmen Erhöhungsschreiben an ihre PKV-Kunden verschickt, die nicht den gesetzlichen Standards entsprachen. Der BGH hat mittlerweile in mehreren Urteilen entschieden, dass Versicherte PKV-Beiträge zurückfordern können, wenn die Erhöhungen nicht im nötigen Umfang erklärt wurden. »Hier haben einige Gerichte den klagenden PKV-Kunden bereits Rückzahlungen in vierstelliger Höhe zugesprochen«, so Rosing. 

Weitere Unstimmigkeiten entdeckt

Aber laut des Verbraucheranwalts sind bei den Prüfungen tausender PKV-Verträge weitere Unstimmigkeiten aufgetreten, die PKV-Kunden unbedingt prüfen lassen sollten. »Beitragserhöhungen dürfen nur nach bestimmten gesetzlichen Regelungen erfolgen«, sagt Rosing. »Die Versicherer können den Beitrag in einem Tarif also erst dann anpassen, wenn die Versicherungsleistungen nachweislich um mehr als zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Allerdings reduzieren viele Versicherer diesen Faktor auf fünf Prozent – es wird also häufiger, aber nicht so stark angepasst. Dies ist aus unserer Sicht nicht erlaubt.« 

PKV-Beitragserhöhungen verlaufen unproportional zu wirklich anfallenden Kosten

Darüber hinaus fällt auf, dass die PKV-Beitragserhöhungen bei vielen Versicherern unproportional zu den wirklich anfallenden Kosten ansteigen. Verbraucheranwalt Rosing: »Unabhängige Treuhänder werden beauftragt, die Erhöhungen zu prüfen. Aber diese bekommen die Zahlen von den Versicherern vorgelegt – sie müssen sich also darauf verlassen, dass diese Zahlen korrekt sind. Aber auffällig ist, dass es in vielen Fällen einen teils sehr großen Unterschied zwischen den Erhöhungen und den wirklich angefallenen Kosten gibt. Teilweise haben die Versicherer Tariferhöhungen von bis zu 25 Prozent vorgenommen, obwohl die tatsächlichen Kosten um nur knapp 3 bis 5 Prozent anstiegen.« 

Versicherungstarife zu Beginn zu niedrig angesetzt?

Ebenfalls auffällig sind in Rosings Augen die oft sehr niedrigen Tarife zu Beginn eines Versicherungsverhältnisses. »Unserer Auffassung nach sind Prämien bei Neukunden möglicherweise zu niedrig angesetzt worden, um das Versicherungsangebot attraktiver zu machen. Über unrechtmäßige Beitragsanpassungen wird die Differenz dann wieder eingeholt. Jedoch ist eine sogenannte Unterkalkulation zu Beginn des Versicherungsverhältnisses gesetzlich nicht zulässig.«  

PKV-Beitragserhöhungen: Versicherungsbedingungen fehlerhaft

Als weiteren Punkt, den es zu prüfen gilt, nennt der Verbraucheranwalt noch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherungsunternehmen. »Diese sind bei fast allen Versicherern nach wie vor fehlerhaft und unterschreiten gesetzliche Mindeststandards«, so Rosing. 

Anwaltlicher Rat auf jeden Fall sinnvoll

PKV-Versicherte sollten also unbedingt zuerst anwaltlichen Rat suchen, wenn sie ihre PKV-Beitragserhöhungen vollumfänglich prüfen lassen wollen. »Bei den zahlreichen verschiedenen Tarifen und Anbietern ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen«, sagt Florian S. O. Rosing. »Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing gehört zu den führenden Online-Kanzleien Deutschlands und hat sich auf den Bereich PKV spezialisiert. Wir bieten allen privat Krankenversicherten eine kostenlose Erstberatung an – schnell, unkompliziert und für Sie jederzeit ohne Kostenrisiko.« 

PKV-Beitragserhöhungen zurückfordern: Keine Angst vor Rauswurf oder Leistungskürzung

Rosing weiß, dass viele PKV-Kunden Angst vor einem Rauswurf oder einer Kürzung der PKV-Leistungen haben, wenn sie gegen den Versicherer vorgehen. Diese sind jedoch unbegründet, denn: »Die Unternehmen haben sich bei den PKV-Beitragserhöhungen nicht an geltende Gesetze gehalten. Deshalb ist es das gute Recht der Versicherten, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daher darf Privatversicherten grundsätzlich nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Eine Ausnahme wäre, wenn der Versicherte vor Vertragsabschluss falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hätte. Auch Leistungseinschränkungen oder Beitragserhöhungen als Folge von Rückforderungen sind nicht zulässig.« 

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