Private Krankenversicherung unwirksame Beitragserhöhung: PKV muss bei Rückforderung Auskünfte erteilen

  • 2 Minuten Lesezeit

PKV-Kunden, die überhöhte Beiträge aus der privaten Krankenversicherung zurückerstattet haben möchten, haben einen Anspruch auf Auskunftserteilung gegenüber ihrem Versicherer. Das bedeutet, dass die Unternehmen verpflichtet sind, den privat Krankenversicherten auf Nachfrage mitzuteilen, wann genau welche Erhöhungen stattgefunden haben – und warum die Erhöhung angeblich berechtigt sei. Dies beschloss die 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln Ende Mai 2021 in einem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren. Laut der Kölner Richter ergibt sich dieser Anspruch bereits aus Art. 15 DSGVO. 

Private Krankenversicherung muss Unterlagen herausgeben

Für Tausende PKV-Kunden, die zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge zurückfordern wollen, ist dies eine sehr gute Nachricht. Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Oft haben die Kunden nicht mehr alle Unterlagen aus den vergangenen Jahren vorliegen. Bisher war es so, dass viele private Krankenversicherungen sich geweigert haben, dem Kunden Unterlagen zu dem Versicherungsverhältnis herauszugeben. Dies führte dazu, dass viele PKV-Kunden keine Ansprüche auf Beitragsrückzahlungen geltend machen konnten. Hier hat sich nun das Landgericht Köln auf die Seite der Verbraucher gestellt.« 

Unwirksame Beitragserhöhung: Für PKV-Kunden endlich Rechtssicherheit

»Für PKV-Kunden, die Beiträge aus unwirksamen Tariferhöhungen zurückfordern wollen, bedeutet dies endlich Rechtssicherheit. Wenn Sie also nicht mehr alle Versicherungsunterlagen vorliegen haben, helfen wir Ihnen, Klage auf Auskunft und dann im nächsten Schritt Klage auf Rückzahlung zu erheben. Die Zulässigkeit unserer sogenannten Stufenklage haben die Kölner Richter in dem Beschluss ebenfalls bestätigt. Dadurch wird es für privat Krankenversicherte wesentlich einfacher, die ihnen rechtmäßig zustehende Rückzahlung von unrechtmäßig erhobenen PKV-Beiträgen einzufordern.« 

Drei BGH-Urteile ermöglichen Beitragsrückforderung

Vielen privat Krankenversicherten stehen Beitragsrückzahlungen zu, da die Versicherer ihre Kunden jahrelang nicht ausreichend über Prämienerhöhungen informiert haben. Es ist gesetzlich festgelegt, in welcher Form die Unternehmen ihre Kunden über Beitragserhöhungen informieren müssen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, sind die Beitragserhöhungen unwirksam. Seit Dezember 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) drei verbraucherfreundliche Urteile zu unwirksamen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gesprochen (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19; IV ZR 36/20). 

Ist Ihre private Krankenversicherung betroffen?

Rechtsanwalt Florian Rosing empfiehlt allen PKV-Kunden zur Prüfung, ob ihre private Krankenversicherung von den unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen ist. »Die Unternehmen haben sich bei den Erhöhungsschreiben nicht an geltende Gesetze gehalten«, so Rosing. »Deshalb können privat Versicherte das Geld aus den unwirksamen Erhöhungen zurückholen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing setzen uns dafür ein, dass Unternehmen sich an die Regeln halten. Allen betroffenen PKV-Kunden bieten wir eine kostenfreie Einschätzung, bevor es überhaupt zu einem Mandat kommt. Die Versicherten können im Voraus abklären, wie ihre Chancen aussehen und ob ein Risiko für sie besteht. So können Unklarheiten beseitigt und Zweifel bestenfalls ausgeräumt werden.« 

Handeln Sie jetzt! 

Sind Sie privat krankenversichert und möchten die Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre überprüfen lassen? Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Unter www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Lieber telefonisch? Sie erreichen uns unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Rosing

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten