Pro Ventus: Klage gegen Geschäftsführer und Vermittler eingereicht

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Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat am 26.02.2019 eine Klage vor dem Landgericht Darmstadt eingereicht.

Verklagt wurden der ehemalige Geschäftsführer der Pro Ventus GmbH, Frank Sch. aus Eisenfeld, sowie ein Berater aus Großwallstadt.

Zum Hintergrund

Der durch AdvoAdvice vertretene Kläger hatte im Jahr 2013 nach einer Anlageberatung durch den Berater aus Großwallstadt 90 Silbermünzen zum Typ Maple Leaf erworben. Hierfür zahlte er einen Kaufpreis in Höhe von 5.000 Euro, welcher nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann weitaus überteuert gewesen ist.

Zudem schloss der Anleger einen Vertrag mit der Pro Ventus GmbH, wonach diese jeweils 45 Münzen nach Ablauf von 5 Jahren zu einem Preis von 3.500 Euro, also insgesamt für 7.000 Euro zurückkaufen würde.

Abwicklung durch die BaFin

Zu dem Rückkauf kam es aber nicht mehr, da der Pro Ventus GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) mit Bescheid vom 03. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung der ohne Erlaubnis betriebenen Bankgeschäfte durch Rückzahlung der aufgenommenen Gelder aufgegeben wurde.

Pro Ventus GmbH insolvent

Die Pro Ventus GmbH stellte daraufhin Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Aschaffenburg zu dem Az. 613 IN 356/15. Die Kaufpreisforderung wurde daher nicht mehr durch die Pro Ventus GmbH erfüllt.

Zur Klage vor dem LG Darmstadt

Die Kanzlei AdvoAdvice hat daher den ehemaligen Geschäftsführer der Pro Ventus GmbH auf Schadensersatz wegen des Betreibens von Bankgeschäften ohne Erlaubnis der BaFin verklagt.

Vom dem Berater wird Schadensersatz wegen Falschberatung eingefordert, insbesondere mit der Begründung, dass die erworbenen Münzen vom Typ Maple Leaf nicht ein derartig hohes Wertsteigerungspotenzial hatten. Dies hätte der Berater nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Angelegenheit betreut, auch erkennen und daher von einer Anlage bei der Pro Ventus GmbH eher abraten müssen.

Zahlreiche Anleger betroffen

Die Experten von AdvoAdvice gehen davon aus, dass von der Pleite der Pro Ventus GmbH und der schweizerischen Pro Silber GmbH noch weitere Anleger betroffen sind, die auf die Zahlung ihres versprochenen Kaufpreises warten.

Betroffene sollten sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen, um Ansprüche gegen den ehemaligen GmbH-Geschäftsführer oder den eigenen Berater bzw. Vermittler rechtzeitig geltend zu machen, da aus der Insolvenz der Pro Ventus bzw. der Pro Silber wohl nur geringe Zahlungen zu erwarten sein dürfen.

Anleger der Pro Ventus GmbH oder der Pro Silber GmbH (Schweiz) können sich telefonisch oder per E-Mail an AdvoAdvice wenden.


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