Probleme mit Kredit- Kreditkarte nach Anruf der VeriPay B.V. ?! Mahnung von Euro Collect GmbH

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Nach einem Werbanruf folgen hohe Rechnungen für teure Kreditkarten der VeriPay B.V. aus den Niederlanden. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Welche Masche steckt dahinter?

Betroffene berichten uns, dass sie einen Anruf erhalten hätten und teilweise davon ausgegangen seien, mit einem  Mitarbeitern ihrer Hausbank zu telefonieren. Es ginge um die Zusendung einer neuen Kreditkarte. Andre Betroffene geben an, dass es in dem Telefonat um ein Gewinnspiel gegangen sei. 

Nach dem Telefonat werden neuen Kreditkarten versendet. Dies geschah dabei  anschließend per teurer Nachnahmesendung, für die Beträge von über 100 Euro verlangt wurden.

Wer die Annahme verweigerte, erhielt oft Post von einem Inkassounternehmen, wie der EuroCollect GmbH oder Sofort Inkasso, welche Gebühren und Mahnkosten für die Kreditkartenbestellung fordert.

Unser Rat an Betroffene

Lassen Sie einen Widerruf/Anfechtung des Vertrages anwaltlich prüfen.

Das Zustandekommen eines Vertrages ist hier fraglich. Dies müsste die Firma z. B. durch Vorlage von einem Telefonmitschnitt belegen.

Zudem stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie zuvor eine Einwilligung beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels abgegeben haben, andernfalls handelt es sich regelmäßig um einen sogenannten unerlaubten „Cold Call“. Insoweit könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die Firma zustehen, welcher diese bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.

Aufgrund dieses „Cold Call“-Werbeanrufes erscheint zudem das Zustandekommen des Vertrages mehr als fraglich. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: Juli 2020



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