đ Probleme mit versteckten Mängeln nach dem Hauskauf? đľď¸ââď¸
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Beim Immobilienkauf kommt es immer wieder vor, dass nachträglich Mängel am erworbenen Objekt entdeckt werden. đľď¸ââď¸ Ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg, Aktenzeichen 12 U 130/22, wirft Licht auf die Frage der Verkäuferhaftung bei solchen versteckten Mängeln, insbesondere bei Schäden durch Marderbefall. đž
Kern des Falles: Eine Käuferin entdeckte sechs Monate nach dem Kauf eines Hauses Schäden an der Wärmedämmung, die auf Marderbefall hinwiesen. đĄ Sie forderte daraufhin Schadensersatz vom Verkäufer, der jedoch jede Kenntnis von einem Marderbefall verneinte. đŤ
Das OLG Oldenburg bestätigte in seinem Urteil (Aktenzeichen 12 U 130/22) vom 07.03.2023, dass keine Haftung des Verkäufers vorlag, da die Käuferin nicht nachweisen konnte, dass der Verkäufer von dem Marderbefall wusste und diesen arglistig verschwiegen hatte. đ§ Interessant ist hier, dass selbst die Tatsache, dass der Vorbesitzer den Verkäufer Ăźber einen frĂźheren Marderbefall informiert hatte, nicht ausreichte, um eine Haftung zu begrĂźnden. đ
Was bedeutet das fĂźr Sie? Wenn Sie ein Haus kaufen, ist es wichtig zu verstehen, dass Sie als Käufer in der Regel fĂźr die genaue PrĂźfung des Objekts verantwortlich sind. đ Ein Haftungsausschluss fĂźr Mängel ist häufig Teil des Kaufvertrags. đ Allerdings sind Ausnahmen vorhanden, insbesondere wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt. đ
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