🏠 Probleme mit versteckten Mängeln nach dem Hauskauf? 🕵️‍♂️

  • 1 Minuten Lesezeit

Beim Immobilienkauf kommt es immer wieder vor, dass nachträglich Mängel am erworbenen Objekt entdeckt werden. 🕵️‍♂️ Ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg, Aktenzeichen 12 U 130/22, wirft Licht auf die Frage der Verkäuferhaftung bei solchen versteckten Mängeln, insbesondere bei Schäden durch Marderbefall. 🐾

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Kern des Falles: Eine Käuferin entdeckte sechs Monate nach dem Kauf eines Hauses Schäden an der Wärmedämmung, die auf Marderbefall hinwiesen. 🏡 Sie forderte daraufhin Schadensersatz vom Verkäufer, der jedoch jede Kenntnis von einem Marderbefall verneinte. 🚫

Das OLG Oldenburg bestätigte in seinem Urteil (Aktenzeichen 12 U 130/22) vom 07.03.2023, dass keine Haftung des Verkäufers vorlag, da die Käuferin nicht nachweisen konnte, dass der Verkäufer von dem Marderbefall wusste und diesen arglistig verschwiegen hatte. 🧐 Interessant ist hier, dass selbst die Tatsache, dass der Vorbesitzer den Verkäufer über einen früheren Marderbefall informiert hatte, nicht ausreichte, um eine Haftung zu begründen. 📜

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Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie ein Haus kaufen, ist es wichtig zu verstehen, dass Sie als Käufer in der Regel für die genaue Prüfung des Objekts verantwortlich sind. 🔍 Ein Haftungsausschluss für Mängel ist häufig Teil des Kaufvertrags. 📃 Allerdings sind Ausnahmen vorhanden, insbesondere wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt. 👀

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