Produkthaftung: Wer haftet nach dem Produkthaftungsgesetz?

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Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Haftung für fehlerhafte Produkte und schützt Verbraucher vor denjenigen Gefahren, die von solchen Produkten ausgehen können. Die Haftungsregeln des ProdHaftG sind von großer Bedeutung für die Sicherstellung eines umfassenden Verbraucherschutzes. Sie gewährleisten außerdem, dass Hersteller und Händler für ihre Produkte zur Verantwortung gezogen werden.


1. Wen trifft die Haftung?

Das ProdHaftG regelt, dass der Hersteller eines fehlerhaften Produkts in der Regel für Schäden haftet, die durch dieses Produkt verursacht werden. Dies gilt für Hersteller von Endprodukten und auch für Hersteller von Teilen oder Komponenten, die in Endprodukten verwendet werden. Der Begriff "Hersteller" umfasst nicht nur den eigentlichen Hersteller, sondern auch Importeure, die das Produkt in den europäischen Wirtschaftsraum bringen.


2. Was ist ein fehlerhaftes Produkt?

Ein Produkt wird als fehlerhaft angesehen, wenn es nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht, die berechtigte Verbraucher nach vernünftigen Erwartungen haben können. Dies kann beispielsweise aufgrund von Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern oder fehlerhaften Produktinformationen der Fall sein. Das Produkt muss den Anforderungen an die Produktsicherheit entsprechen, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gelten.


3. Welche Schäden sind abgedeckt?

Das ProdHaftG deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Dies kann beispielsweise Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Schäden an anderen Produkten oder Vermögenswerten umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Gesetz Verbraucher schützt und nicht gewerbliche Verwender.


4. Haftungsausschlüsse und Verjährung

Hersteller können ihre Haftung nicht ausschließen oder begrenzen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach dem ProdHaftG beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von den Schäden und dem Hersteller erfahren hat.


5. Schadensersatzansprüche

Geschädigte Verbraucher haben das Recht auf Schadensersatz nach dem ProdHaftG. Dies bedeutet, dass sie Anspruch auf Ersatz für ihre Schäden, einschließlich medizinischer Kosten, Einkommensverluste und Schmerzensgeld, haben.


6. Beweislast

Der Geschädigte muss nur nachweisen, dass das Produkt fehlerhaft ist und dass der Schaden durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurde. Es liegt dann in der Verantwortung des Herstellers, zu beweisen, dass kein Fehler vorliegt oder dass der Schaden auf andere Umstände zurückzuführen ist.


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