Arbeitsrecht: Neuerungen für Beschäftigte und Arbeitnehmer im 2024

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Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel zahlreiche Neuregelungen im Arbeitsrecht eingeführt. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:


1. Erhöhung des Mindestlohns und neue Minijobgrenze


Ab dem neuen Jahr (2024) beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 538 Euro monatlich. Der Mindestlohn für Auszubildende erhöht sich ebenfalls.


2. Telefonische Krankschreibung ab 7. Dezember 2023


Seit dem 7. Dezember 2023 ist es für Patient:innen wieder möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, sofern es sich um leichte Erkrankungen handelt, Patient:in und Hausarzt bekannt sind und eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Dies gilt für bis zu fünf Tage.


3. Whistleblowing-Meldestellen ab 17. Dezember 2023


Whistleblower sind nun vor negativen Konsequenzen geschützt. Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen eigene Meldestellen einrichten. Die Übergangsfrist für kleinere Unternehmen lief am 17. Dezember aus, Verstöße können seit 1. Dezember 2023 bestraft werden.


4. Weniger Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld 


Gesetzlich versicherte Eltern haben ab 2024 Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil. Der Gesamtanspruch beträgt 35 Tage pro Elternteil. Dies ist eine Reduzierung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen.


5. Höhere Beträge für Nichtbesetzung inklusiver Arbeitsplätze 


Arbeitgeber müssen ab 2024 höhere Ausgleichsabgaben zahlen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten für die Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen nicht erfüllen.


6. Geringere Einkommensgrenze beim Elterngeld


Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird schrittweise abgesenkt. Ab 1. April 2024 liegt die Grenze bei 200.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende.


7. Erleichterte Einwanderung für Fachkräfte seit November 2023


Die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten wurde erleichtert. Die Mindestverdienstgrenzen für die Blaue Karte EU wurden gesenkt, und der Personenkreis, der eine Blaue Karte beantragen kann, wurde erweitert.


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