Profil auf Jameda vollständig löschen?

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Die Frage nach einer Möglichkeit, ein bestehendes Profil auf Jameda vollständig löschen zu lassen, ist nicht nur regelmäßig Gegenstand von Anfragen, sondern beschäftigt auch immer wieder deutsche Gericht, bis hoch zum BGH.

Da sich Ärztinnen und Ärzte nicht bewusst dafür entscheiden können, ob sie auf Jameda gelistet werden wollen oder nicht, führt die Tatsache, dort ohne Entscheidungs- oder Mitwirkungsmöglichkeit aufgeführt zu sein, nicht selten zur Verärgerung.

Dies wird insbesondere dann akut, wenn ein unzufriedener Patient, aus welchen Gründen auch immer, eine schlechte Bewertung hinterlässt, die dazu geeignet ist, ein negatives Bild auf die oder den Bewerteten zu werfen.

Zwar besteht die Möglichkeit, die zu beanstandende Bewertung zu melden und im besten Fall auch die Löschung zu erwirken, dies ist aber mit einem Prüfverfahren und einigen Wochen Geduld verbunden. 

Dabei wird die oder der Verfasser zunächst kontaktiert, bevor Jameda unter Bezugnahme auf intern aufgestellte Grundsätze dann über den Verbleib oder die Löschung der Bewertung entscheidet.

Dieses Procedere bietet erstmal Abhilfe, schützt aber nicht vorm Wiederholungsfall oder auch der Möglichkeit, dass Jameda an der negativen Bewertung festhält.

Grundsätzlich kann auf jede Bewertung geantwortet werden, was immer wieder zu empfehlen ist und auch zumindest gefühlt für die gebotene Klarstellung sorgen kann, an der Gesamtnote und dem Ranking auf Jameda ändert dies aber nicht viel.

Also komplett löschen?

Jameda beruft sich auf das öffentliche Interesse der Patienten an der Auffindbarkeit und Bewertung der Ärzte, weshalb für eine dauerhafte Löschung einzelner Ärzte keine Grundlage bestehe, bzw. der Wunsch der betroffenen Ärzte auf Löschung aus der Liste in der Abwägung einen geringeren Stellenwert habe als die Möglichkeit, auf einer deutschlandweiten Plattform ein Bild von allen zur Verfügung stehenden Ärzten zu bekommen.

Nachdem der BGH 2018 noch das Recht auf informelle Selbstbestimmung zu Gunsten einer Ärztin bestätigt hatte (hier ging es um die Bewerbung von Ärztinnen und Ärzten, durch kostenpflichtige Mitgliedschaften, die auf Profilen von einfach gelisteten Ärztinnen und Ärzten auftauchen konnten), ging der Sieg nun in einem aktuellen Urteil aus Oktober 2021 an Jameda.

Da die Plattform für die Digitalisierung im Medizinbereich als gewinnbringend angesehen wird, wurden die Klage der Ärzte zurückgewiesen, die sich komplett von der Bewertungsplattform verabschieden wollten.

Diese Rechtsprechung deckt sich auch mit den Grundsätzen etwa der Löschung bei Google, da in diesen Fällen die Möglichkeit, eine Ärztin, Anwältin oder Apothekerin im Internet zu finden, hochrangiger eingestuft wird als das Interesse des Einzelnen, sich der Auffindbarkeit zusammen mit der Bewertungsmöglichkeit zu entziehen.

Dies wird sowohl in Hinblick auf das Recht auf informelle Selbstbestimmung als auch im datenschutzrechtlichen Kontext entsprechend begründet.

Eine Variante, auf Jameda auffindbar zu sein, nicht aber bewertet werden zu können, wurde auf Nachfrage abgelehnt.

Dies wäre eine denkbare Alternative, um sich aus dem Schussfeld manch unangenehmer Bewertender bringen zu können, dennoch aber auffindbar zu sein.

Jameda setzt auf die breite Masse der Bewertungen, die ein realistisches Bild der bewerteten Person ergeben sollen, verkennt dabei aber, dass nicht jeder Patient auch immer eine Bewertung schreibt und diese immer den Tasachen entspricht.

Es ist daher davon auszugehen, dass das Thema Bewertungen im Netz, auf Jameda oder auch anderen Plattformen, noch nicht abgeschlossen ist.

So schön es auch klingt, die Digitalisierung sämtlicher Bereiche voranzutreiben, soweit scheint das Rechtswesen teilweise doch noch davon entfernt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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