Abmahnung wegen fehlenden Hinweisen, Ebay Konto, IDO e.V.

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Abmahnungen wegen fehlenden Informationen auf eBay Angebotsseiten sind leider keine Seltenheit. In letzter Zeit mehren sich Abmahnungen des IDO e.V., der sich als "Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen" ausgibt und akribisch darauf achtet, dass in Online-Auftritten von Klein- und Kleinstanbietern keine Fehler auftauchen, um daraus durch Abmahnkosten und ggf. Vertragsstrafen zu Gewinn zu kommen. Dies mag moralisch anstößig anmuten, rechtlich zulässig ist es.

Insbesondere die Abmahnungen auf Grundlage des Umstands, dass auf der jeweiligen Ebay Angebotsseite der gebotene Hinweis auf eine Speicherung des Vertragstextes fehlt, wurde von diversen Gerichten als begründet angesehen und auch die geforderten Summen durchgewunken.

Durch Abgabe von Unterlassungserklärungen und unverzügliche Zahlungen können Gerichtsverfahren zwar regelmäßig vermieden werden, trotzdem liegt die Tücke aber im Detail.

Daher macht es Sinn, die Abmahnungen im Einzelfall immer anwaltlich prüfen zu lassen und die geforderten Unterlassungserklärungen anzupassen, bevor sie abgegeben werden. 

Insbesondere bei der Abgabe von Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten: Denn ist eine Unterlassungserklärung erstmal abgegeben, ist sie unbefristet gültig. 

Dann muss darauf geachtet werden, dass es zu keinem Wiederholungsfall kommt, der empfindliche Vertragsstrafen nach sich zieht.

Zwar ist auch hier verhandeln möglich und sinnvoll, günstig wird es aber trotzdem nicht.

Es ist daher zwingend sicherzustellen, dass die Inhalte der Unterlassungserklärung auch eingehalten werden (können), bevor dies mit Unterzeichnung verbindlich zugesichert wird.


Fazit:

Die Pflichtangaben auf eBay-Verkaufsseiten werden immer umfangreicher und leider schützt auch ein Berufen auf Unkenntnis oder das Vertrauen auf die Verantwortlichkeit des Plattformanbieters, sprich eBay, vor Strafe nicht. 

Daher ist es ratsam, die Angebotsseiten schon im Vorfeld rechtlich überprüfen zu lassen. Liegt die Abmahnung erst auf dem Tisch, ist dies unvermeidbar und mit hohen Kosten verbunden, was ohne allzu hohen Aufwand vermieden werden kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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