PROJECT Immobilien - Vorläufiger Insolvenzverwalter verhandelt über Weiterführung der Bauprojekte

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Nachdem für einige Objektgesellschaften der PROJECT Immobiliengruppe Insolvenzanträge gestellt wurden, hat der vorläufige Insolvenzverwalter sich einen Überblick über die Fortschritt der Bauten verschafft und Verhandlungen mit General- und Nachunternehmern aufgenommen. Lesen Sie hier, wie seine derzeitige Einschätzung ist. 

1. Bauprojekte grundsätzlich fortführungsfähig

In der aktuellen Pressemitteilung vom heutigen Tage bezeichnet der vorläufige Insolvenzverwalter der Objektgesellschaften der PROJECT Immobiliengruppe die Bauprojekte als grundsätzlich fortführungsfähig. 

Zitat: 

"Die Bauprojekte der insolventen Projektgesellschaften sind grundsätzlich fortführungsfähig, die PROJECT Immobilien-Gruppe ist dazu jedoch personell und finanziell nicht mehr vollumfänglich in der Lage...

Um abzuklären, ob ein Weiterbau in der Insolvenz möglich ist, müssen wir in jedem einzelnen Fall die aktuellen Kosten für eine Fertigstellung klären."

Um diese Frage zu klären spricht der Insolvenzverwalter nun nach eigenen Angaben mit den für die Fertigstellung in Betracht kommenden Nachunternehmern. Teilweise werde auch für einzelne Projekte mit neuen Generalunternehmern verhandelt, die eine Fertigstellung realisieren könnten. 

2. Schadensbegrenzung für die KäuferInnen

Der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm ist sich dabei seiner Verantwortung gegenüber den KäuferInnen der Objekte und deren besonderen Situation bzw. teils existenziell bedrohlichen Lage durchaus bewusst. 

Zitat: 

"Es geht um Schadensbegrenzung für die betroffenen Käufer und Anleger. Die Spielräume sind bei vielen Projekten sehr eng“, machte Böhm deutlich. „Wo immer es geht, wollen wir einen längeren Stillstand der Baustellen vermeiden. Zu welchen Bedingungen das möglich ist, und was das für die Käufer bedeutet, werden die Verhandlungen in den nächsten Wochen zeigen. Sobald wir konkrete Zahlen und einen belastbaren Zeitplan haben, werden wir zuerst die betroffenen Käufer hierüber informieren"

Das begrüße ich aus Sicht der KäuferInnen ausdrücklich, denn aus einer Vielzahl von Gesprächen in den vergangenen Tagen kenne ich die Sorgen der KäuferInnen. Umso besser ist es natürlich, wenn dem Rechnung getragen wird. 

Im Rahmen dieser Schadensbegrenzung will der vorläufige Insolvenzverwalter aber auch die Mannschaft der PROJECT Immobiliengruppe halten. 

Zitat: 

"Dass der Betrieb weiterläuft, ist essenziell, denn bei den Beschäftigten der PROJECT Immobilien-Gruppe liegen das Knowhow und die Daten für die Weiterführung der Bauprojekte“, betonte Böhm. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten sehr engagiert und lösungsorientiert mit uns zusammen.“

3. Aktualisierte Liste mit Baufortschritt und Verkauf

Die bereits veröffentlichte Liste der insolventen Gesellschaften wurde in der Weise aktualisiert, dass dort nun der Baufortschritt und der Verkaufsstand aufgenommen wurde. Die aktualisierte Liste kann ich auf Anforderung gern zur Verfügung stellen. 

4. Welche Objektgesellschaften sind betroffen? 

Die Hintergründe zur Insolvenz und welche Objektgesellschaften bisher von der Insolvenz betroffen sind, können Sie hier nochmals nachlesen: 

Project Immobilien-Gruppe - Erste vorläufige Insolvenzverfahren für Objektgesellschaften eröffnet (anwalt.de)

Project Immobilien-Gruppe - die Liste der (bisher bekannten) insolventen Objektgesellschaften - "möglichst fertigbauen" (anwalt.de)

5. Wie geht es nun weiter? 

In den letzten Tagen sind viele Käufergemeinschaften an mich herangetreten, um die weiteren Schritte und die etwaigen Konditionen einer Mandatierung zu besprechen. Die ersten Angebote für eine Vertretung habe ich den einzelnen Käufern bereits unterbreitet. 

Die Zeit bis zur Eröffnung der Insolvenzverfahren sollte innerhalb einer Käufergemeinschaft genutzt werden, um hier eine einheitliche anwaltliche Vertretung zu klären und gegebenenfalls Anfragen zu stellen. Dann kann bei Eröffnung der Insolvenzverfahren geschlossen gegenüber dem Verwalter aufgetreten werden. 

Wenn Sie wissen möchten, wie eine solche Vertretung aussehen kann und welche Kosten zu erwarten sind, können Sie mich gern kontaktieren. Gern unterbreite ich ein Angebot an die Gemeinschaft oder an einzelne Käufer. Sie können das unten stehende Formular nutzen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .



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