d.i.i. Investment GmbH - BaFin stellt Insolvenzantrag und erlässt Veräußerungs-/Zahlungsverbot - Fonds betroffen?

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Am 17.04.2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und Insolvenzantrag gestellt. Worum geht es dabei und welche Auswirkungen hat das auf die Fonds der d.i.i. Unternehmensgruppe? 

1. d.i.i. Investment GmbH - Veräußerungs- und Zahlungsverbot sowie Insolvenzantrag durch die BaFin

Es zeichnete sich bereits ab und ich hatte bereits in der Vergangenheit über die d.i.i. Investment GmbH berichtet. Nun gab es die offizielle Mitteilung von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung: 

"Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. April 2024 gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs-und Zahlungsverbot erlassen (nachfolgend: Moratorium) und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt.

Das Moratorium ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Moratorium basiert auf § 42 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Insolvenzantrag auf § 43 KAGB in Verbindung mit § 46b Kreditwesengesetz."

Im Grunde war das abzusehen, nachdem das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG seine Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren angenommen hatte. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - Showdown in Frankfurt am Main? (anwalt.de)

2. Was ist ein Moratorium und warum wurde es angeordnet? 

a) Für wen wird ein Moratorium angeordnet? 

Der Begriff des Moratoriums umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die die BaFin erlassen kann, um die Vermögenswerte eines nach dem KWG von der BaFin beaufsichtigten Instituts zu schützen. Bei der d.i.i. Investment GmbH handelt es sich um eine sog. AIF-KVG, Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über die Erlaubnis verfügt, Investmentvermögen (Fonds) zu verwalten. Nach Mitteilung der BaFin verwaltet die d.i.i. Investment GmbH für eine Vielzahl von Fonds Vermögen: 

"Aktuell verwaltet sie 16 Alternative Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro. Davon sind zwei Publikums-AIF, also Fonds, in die auch Privatanlegerinnen und -anleger investieren können, und 14 Spezial-AIFs. In diese Fonds dürfen nur professionelle und semi-professionelle Anleger investieren. Die 16 AIF der d.i.i. Investment GmbH investieren schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien."

Aufgrund dieser Stellung der d.i.i. Investment GmbH als AIF-KVG gibt es besondere Schutzmaßnahmen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), die in einer Krisensituation zur Anwendung kommen. 

b) Wann wird ein Moratorium angeordnet? 

Das Gesetz regelt ganz klar, wann die BaFin zum Einschreiten befugt ist. In §42 KAGB heißt es: 

"§ 42 Maßnahmen bei Gefahr

Die Bundesanstalt kann zur Abwendung einer Gefahr in folgenden Fällen geeignete und erforderliche Maßnahmen ergreifen:

1.bei einer Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gegenüber ihren Gläubigern,2.bei einer Gefahr für die Sicherheit der Vermögensgegenstände, die der Kapitalverwaltungsgesellschaft anvertraut sind, oder3.beim begründeten Verdacht, dass eine wirksame Aufsicht über die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht möglich ist."

c) Warum wurde für die d.i.i. Investment GmbH ein Moratorium angeordnet? 

Auch dafür liefert die BaFin eine Begründung: 

"Das Moratorium ist notwendig, um die Vermögenswerte der d.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag der BaFin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden hat. Grund für den Insolvenzantrag der BaFin ist die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH. Die Alleingesellschafterin der d.i.i. Investment, die Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Muttergesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt."

Grund ist demnach die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH

d) Warum ist die d.i.i. Investment GmbH zahlungsunfähig? 

Das ist in der Tat eine spannende Frage. Eigentlich hatte die d.i.i. Investment GmbH mit den Zahlungsvorgängen direkt nichts zu tun. Sie hatte in erster Linie eine Management-Funktion. So heißt es z.B. in dem Investment-Memorandum des inzwischen ebenfalls zur Insolvenz anstehenden d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG:

"Die Gesellschaft bestellt die d.i.i. Investment GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB. Die AIF-KVG erbringt die kollektive Vermögensverwaltung im Sinne des KAGB für die Gesellschaft."

Es muss daher schon hinterfragt werden, was passieren muss, dass eine solche Gesellschaft zahlungsunfähig wird. Wurde sie von den beaufsichtigten Fonds nicht bezahlt und wenn das so ist, warum wurde sie nicht bezahlt? Warum die eigentlich nur im Rahmen der Vermögensverwaltung gesetzlich eingesetzte AIF-KVG tatsächlich zahlungsunfähig ist, wirft bei mir Fragen auf. 

Da ist es auch mehr als verwunderlich, dass die von der Insolvenz der d.i.i. Investment GmbH betroffenen Fonds Ihre Anleger jedenfalls nach einer Kenntnis bisher noch nicht informiert haben. 

3. Wie geht es nun weiter und sind die Fonds betroffen? 

a) Insolvenzantrag über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH

Wie es nun weitergeht, ist der BaFin-Mitteilung ebenfalls zu entnehmen: 

"Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die d.i.i. Investment GmbH Geschäfte für Rechnung ihrer Fonds nur mit Einwilligung der Verwahrstelle durchführen. Sie muss zudem den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen und darf keine weiteren Fonds auflegen."

Vereinfacht ausgedrückt - bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf die d.i.i. Investment GmbH Geschäfte für die Fonds nur mit Zustimmung der Verwahrstelle vornehmen. Mit Eröffnung des Verfahrens oder Abweisung mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. 

Dabei handelt es sich in den Fonds, die ich bisher gesehen habe um die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, ein überwachtes und zugelassenes Kreditinstitut. Einzelheiten zur Rolle und Aufgabe der Verwahrstelle und dazu, warum ich damit nicht glücklich bin, können Sie hier nochmals nachlesen: 

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - Showdown in Frankfurt am Main? (anwalt.de)

Das Insolvenzgericht wird nun zu prüfen haben, ob es das vorläufige Insolvenzverfahren anordnet - was meist der Fall sein wird - und dann wird der oder die vorläufige InsolvenzverwalterIn zu prüfen haben, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die für die Durchführung des Verfahrens erforderlich Masse vorhanden ist. Ich rechne damit, dass auch hier die Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt werden dürfte, sie wurde auch im Verfahren der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG bestellt. 

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - AG Frankfurt/Main eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren (810 IN 397/24 D) (anwalt.de)

b) Sind die einzelnen Fonds betroffen? 

Die Fonds sind von der Insolvenz der AIF-KVG zumindest zunächst erst einmal nicht unmittelbar betroffen. Es handelt sich bei der AIF-KVG um eine Gesellschaft, die Aufgaben für die Fonds zu erledigen hat. Diese Aufgaben werden nun in Absprache mit bzw. dann durch die Verwahrstelle erledigt. Wie gut diese Ihre Aufgaben wahrnimmt, wird sich zeigen. Es ist nicht auszuschließen, dass die einzelnen Fondsgesellschaften nun auf die AnlegerInnen zukommen, um eine neue AIF-KVG in den jeweiligen Gesellschaften zu implementieren. 

Die vorläufige Insolvenzverwalterin der d.i.i. Deutsche Invest Immobilen AG hatte sich zu einzelnen "kritischen Fonds" wie folgt geäußert: 

„Bis auf einige wenige Ausnahmen habe ich insgesamt ein positives Bild von der überwiegenden Zahl der weiteren Fonds.“ 

Und weiter: 

„Bei den Fonds, welche aktuell eine angespannte Liquiditätssituation haben, führt das Unternehmen aktuell intensive Gespräche mit Investoren und Banken, um die Situation in diesen Fonds langfristig zu stabilisieren. Ich bin optimistisch, dass diese durch zusätzlich avisierte Investorengelder wie geplant fortgeführt werden können.“

Bei den Fonds, die sich "angespannter Liquiditätssituation befinden, soll es sich nach Informationen des Handelsblattes um folgende Fonds handeln: 

  • d.i.i. 9. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

Für die d.i.i. 14. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG soll nun kurzfristig Insolvenzantrag gestellt werden. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

d.i.i. Pressemitteilung: "Überwiegender Teil der Fonds nicht gefährdet" - Was ist mit dem anderen Teil? (anwalt.de)

c) Weitere bekannte Insolvenzverfahren 

Inzwischen ist für eine Reihe von Gesellschaften der d.i.i.-Unternehmensgruppe Insolvenzantrag gestellt worden. Das betrifft unter anderem: 

  • d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - AG Frankfurt am Main 810 IN 397/24 D
  • d.i.i. Facility Services GmbH - AG Frankfurt am Main 810 IN 430/24 D
  • d.i.i. Property Management GmbH - AG Frankfurt am Main 810 IN 431/24 D
  • d.i.i. Homes Berlin GmbH - AG Frankfurt am Main 810 IN 442/24 D
  • d.i.i. Homes Rhein-Main GmbH - AG Frankfurt am Main 810 IN 443/24 D
  • d.i.i. Homes Rheinland GmbH - AG Frankfurt am Main 810 IN 444/24 D

Dabei wird es aber nicht bleiben, denn wie die d.i.i. Unternehmensgruppe bereits per Pressemitteilung mitteilte, sollen zumindest für die Objektgesellschaften der d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ebenfalls noch Insolvenzanträge gestellt werden, ebenso für den Fonds selbst. 

4. Fragen über Fragen

Das ganze ist zugegebenermaßen eine relativ komplexe Materie. Die Fonds selbst sind zwar relativ überschaubar in geschlossenen Kommanditbeteiligungen aufgelegt. Die BaFin hat eine Hotline eingerichtet, in denen AnlegerInnen weitere Informationen erhalten können. Allerdings dürfte es der BaFin verwehrt sein, rechtliche Ratschläge zu erteilen. 

Wenn Sie wissen wollen, wie es konkret um Ihre Beteiligung aussieht, wie die Zusammenhänge in der momentanen Situation sind und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, um einen möglichen Verlust Ihrer Beteiligung möglichst gering zu halten, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . 

Foto(s): Bild von Ivča auf Pixabay


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