Project Immobilien-Gruppe - Erste vorläufige Insolvenzverfahren für Objektgesellschaften eröffnet

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Die Mitteilung über die Beantragung von Insolvenzverfahren über das Vermögen der Objektgesellschaften der Project Immobiliengruppe kam letzte Woche. Nun wurden vom Amtsgericht Nürnberg vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet und Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ferner wurde und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Lesen Sie hier, welche Gesellschaften betroffen sind und wie es nun weiter geht. 

1. Vorläufiges Insolvenzverfahren für die ersten Objektgesellschaften

Jeweils mit Beschluss des Amtsgerichtes Nürnberg (AG Nürnberg) vom 07.09.2023 wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen folgender Gesellschaften angeordnet: 

  • PROJECT PG Am Mühlenberg Potsdam GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1183/23)
  • PROJECT PW Hauptstraße 80-81 Berlin GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1366/23)
  • PROJECT PW Varziner Str. 16/17 Berlin GmbH & Co.KG (AG Nürnberg, IN 1365/23)
  • PROJECT PG Tempelhofer Damm 156 Berlin GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1367/23)
  • PROJECT PW Angerstraße 48 Süd Freising GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1168/23)
  • PROJECT PW Bilker Allee 233 Düsseldorf GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1175/23)
  • PROJECT PW Bleichertwiete 10-16 Hamburg GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1177/23)
  • PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1176/23)
  • PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1182/23)
  • PROJECT PW Rembrandstr.20-21 Berlin GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1272/23)
  • PROJECT PW Segeberger Chaussee 124, 126 Norderstedt GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1276/23)
  • PROJECT PW Semmelweissstr. 41-47 Berlin GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1273/23)
  • PROJECT PW Wiesbadener Straße 63-65 Wiesbaden GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1167/23)
  • PROJECT PG Babelsberger Straße 30-32 Potsdam GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, IN 1171/23).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde - wie auch bereits bei anderen Gesellschaften der Project Unternehmensgruppe Herr RA Volker Böhm von der Kanzlei Schulze & Braun, Nürnberg bestellt. 

Ich rechne fest damit, dass hier noch weitere folgen werden, zumal die Insolvenzverwalter bereits per Pressemitteilung von letzter Woche mitgeteilt hatten, dass für 56 Objektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt wurden und noch weitere folgen werden. Ich werde die Liste demnach auch laufend aktualisieren. 

Die Liste der bisher bekannten Objektgesellschaften, bei denen Insolvenzanträge gestellt wurden, können Sie hier nochmals nachlesen: 

Project Immobilien-Gruppe - die Liste der (bisher bekannten) insolventen Objektgesellschaften - "möglichst fertigbauen" (anwalt.de)

2. Sicherungsmaßnahmen angeordnet

Zur Verhinderung eines Vermögensabflusses hat das AG Nürnberg in den Verfahren Sicherungsmaßnahmen angeordnet. So dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters geltend gemacht. Dazu gehört auch die Einziehung von Forderungen. Teilweise wurden Aufrechnungsverbote und die Herausgabe an von Gegenständen, an denen Aus- und Absonderungsrechte von Gläubigern bestehen, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters untersagt. 

3. Wie geht es jetzt weiter? 

Zunächst werden hier noch weitere Gesellschaften nach meiner Einschätzung folgen. Die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist der nächste Schritt nach Stellung von Insolvenzanträgen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun für jede Gesellschaft prüfen, wie sich die Vermögenssituation darstellt, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens empfohlen werden kann. Dies wird er nur dann tun, wenn zumindest die Kosten des Verfahrens durch die vorhandenen finanziellen Mittel gedeckt sind. Diese Prüfung kann bis zu 3 Monaten dauern. 

Bis zu einer Entscheidung des Gerichtes in den jeweiligen Verfahren werden die KäuferInnen von Wohnungen nun erst einmal abwarten müssen. In dieser Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens bringen individuelle Anfragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter in der Regel nicht viel.

Praxistipp: Wie bereits in vorherigen Artikeln angesprochen, ist jede Objektgesellschaft gesondert zu betrachten. Ob und wie bei den jeweiligen Gesellschaften weitergebaut werden wird und weiter gebaut werden kann, lässt sich pauschal nicht sagen. In vielen Gesellschaften finden sich aber die KäuferInnen über verschiedene Kanäle zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen. Dies beinhaltet auch die anwaltliche Vertretung. Mir liegen hier auch bereits die ersten Anfragen von Wohnungseigentümergemeinschaften vor. In diesem Stadium sollten die KäuferInnen sich also dazu entschließen, wie eine anwaltliche Vertretung erfolgen soll. Dies einheitlich zu machen ist sehr sinnvoll, unabhängig davon, ob dies von hier aus oder durch einen anderen Anwaltskollegen erfolgt. Ich stelle hier bereits die ersten Angebote an Wohnungseigentümergemeinschaften zusammen, sodass dort dann eine Auswahl der anwaltlichen Vertretung erfolgen kann. 

Wenn Sie individuell oder als Wohnungseigentümergemeinschaft Fragen zu der Insolvenz haben oder aber wissen wollen, wie eine anwaltliche Vertretung aussehen kann und mit welchen Kosten gerechnet werden muss, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Gern kann ich Ihnen ein entsprechendes Angebot für eine individuelle oder "gemeinschaftliche" Vertretung erstellen. Sie können mir dazu über das unten stehende Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen, Sie rufen mich an oder aber Sie schreiben mir eine mail an  marc.gericke@gericke-recht.de




Foto(s): Bild von Gerd Altmann auf Pixabay


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