PROKON Genussrechte – Ein Insolvenzantrag und die Ungewissheit, wie es konkret weitergeht

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Seit dem aufsehenerregenden Insolvenzantrag der in Itzehoe ansässigen PROKON Regenerative Energien GmbH sind erst wenige Tage vergangen. Während einerseits nun das vorläufige Insolvenzverfahren Konturen annimmt, müssen sich die Anleger, die in PROKON Genussrechte investierten, mit der Ungewissheit auseinandersetzen, wie es für ihr investiertes Geld weitergehen könnte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der weitere Verfahrensablauf auch von einer Rechtsfrage abhängt.

Es geht um die Frage, ob das vorläufige Insolvenzverfahren überhaupt in ein Insolvenzverfahren münden kann. Ein Insolvenzverfahren kann von dem Insolvenzgericht nur dann beschlossen werden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. In diesem Zusammenhang wird es auf die Frage ankommen, ob die Kündigung von Genussrechten überhaupt einen Insolvenzgrund darstellt – dass dies eine durchaus kontroverse Rechtsfrage ist, klang bereits während der Abstimmung der PROKON Genussrechte-Inhaber an. Seitens PROKON werden bereits erste Pläne für den Fall geschmiedet, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird. Letztendlich hängt jedoch alles von der noch ausstehenden Entscheidung des Insolvenzgerichts ab.

Für die betroffenen Anleger bedeutet dies in erster Linie, dass Entscheidendes noch ungeklärt ist. Es lässt sich jedoch bereits jetzt festhalten, dass die PROKON Genussrechte-Anleger Veränderungen entgegensehen – sei es durch ein Insolvenzverfahren oder durch eine Restrukturierung. Wünschen Anleger angesichts der verschiedenen (rechtlichen) Fragestellungen eine anwaltliche Vertretung, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger.

Mehr Informationen über die Interessengemeinschaft befinden sich auf der Internetseite www.prokon-schutzgemeinschaft.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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