PROKON Genussrechte: Nach der Insolvenzanmeldung - Rechtsfragen werden wichtig

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Es hat nicht sollen sein: Am (vorläufigen) Ende des Dramas rund um die PROKON Genussrechte steht die Insolvenzanmeldung der PROKON Regenerative Energie GmbH. Zuvor waren rund 75.000 Anleger aufgerufen, binnen 1 ½ Wochen über die Zukunft ihrer Kapitalanlage mitabzustimmen. Eine Kündigungswelle hatte die Gesellschaft in Schwierigkeiten gebracht. Trotz eindringlicher Appelle seitens der Geschäftsführung wurden zu viele PROKON Genussrechte gekündigt, sodass die PROKON Regenerativen Energien GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antrat.

Für die betroffenen Anleger der PROKON Genussrechte stellt sich nun die Frage, ob und ggf. was sie unternehmen können und welche Konsequenzen die Insolvenzanmeldung für sie hat. Diese Frage ist jedoch nicht einfach zu beantworten. So befindet sich das Verfahren, das an die Insolvenzanmeldung anknüpft noch in einem recht frühen Stadium - dem Insolvenzeröffnungsverfahren. Ob aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ein Insolvenzverfahren werden wird, hängt von der Entscheidung des Insolvenzgerichts bezüglich einer komplexen Rechtsfrage ab. Denn es kommt darauf an, ob es wegen der Kündigung von Genussrechten überhaupt zu einem Insolvenzverfahren kommen kann. Eine Rechtsfrage, die in den kommenden Wochen zu klären ist.

Doch dies ist nicht der einzige Aspekt im Fall PROKON, der eines genauen Prüfung der Sach- und Rechtslage bedarf. Anleger, die angesichts der Komplexität des Falls anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger. Nun wurde auch für die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen.

Mehr Informationen über die Interessengemeinschaft befinden sich auf der Seite
www.prokon-schutzgemeinschaft.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

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