Prokon insolvent – Fachanwalt vertritt betroffene Anleger

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Prokon und die Insolvenz...

Seit dem 22.01.2014 haben die nahezu 75.000 Anleger Gewissheit. Die Prokon Regenerative Energien GmbH ist insolvent. Wie das Amtsgericht Itzehoe mitteilte, wurde am 22.02.2014 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt.

Insolvenz nicht überraschend
Für viele Anleger und Experten war die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon nicht sonderlich überraschend. Auf der Unternehmenshomepage kann dazu entnommen werden: „ Trotz des großen Zuspruchs und dieses überaus positiven Signals von Seiten der Genussrechtsinhaber, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH heute einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat".

Aufforderung an die Anleger
Bereits die letzten Tage verdeutlichten die wirtschaftliche Situation der Prokon. Das Unternehmen versuche durch Aufrufe an seine Anleger, weitere Kapitalabflüsse zu verhindern. So sollten die Anleger für mehr Zeit zur Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen stimmen und bereits ausgesprochene Kündigungen zurücknehmen. Zur Abwendung einer Insolvenz bedurfte es, so die selbst gesetzte Messlatte des Unternehmens, 95% Zustimmung. Im Ergebnis hatten sich jedoch lediglich 53 % der Genussrechtsinhaber dazu bereit erklärt, nicht vor dem 31. Oktober zu kündigen. Zu wenig, wie aktuelle Lage zeigt.

Sollte etwas übrig bleiben, dann...
Besonders im Insolvenzverfahren zeigt sich die Abweichende Stellung der Genussrechtsinhaber im Vergleich zu den übrigen Gläubigern. Diese werden, sollte es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, nachrangig behandelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Anleger erst etwas erhalten werden, wenn alle anderen Verbindlichkeiten der Prokon bedient wurden. Ob am Ende allerdings noch etwas für die Anleger übrig ist, bleibt fraglich. In der Regel müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust ihres eingebachten Kapitals einstellen.

Schadensersatz geltend machen
Betroffene Anleger der Prokon Regenerative Energien GmbH sollten den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die IVA Rechtsanwalts - AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Prokon sowie deren Krise stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.agprokon gerne zur Verfügung.

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