Prokon: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger bangen um Teile ihrer Einlagen

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Gewissheit für die Anleger ...

Für viele Anleger war es absehbar. Gut drei Monaten nach Einreichung des Insolvenzantrags hat das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren gegen den Windparkbetreiber Prokon eröffnet. Insolvenzverwalter bleibt weiterhin Rechtsanwalt Dietmar Penzlin. Durch den Beschluss des Amtsgerichts wird deutlich, dass Prokon sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet ist. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Erkenntnis, dass das Genussrechtskapital der Anleger nicht nachrangig hinter anderen Verbindlichkeiten steht. So heißt es in dem Gerichtsbeschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens: „Die Genussrechtsbedingungen sind wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 BGB unwirksam. Weiterhin ist auch eine in den Genussrechtsbedingungen formulierte Verlustzuweisungsklausel ungültig. Zum Leidwesen der Anleger ist zumindest aus heutiger Sicht klar, dass diese in diesem Jahr keine Zahlungen von Prokon erhalten werden. Für die Gläubiger, hierunter sind auch die Anleger zu verstehen, ist jetzt wichtig zu beachten, dass diese ihre Forderungen von Mitte Juli bis Mitte September 2014 beim Insolvenzverwalter anmelden können. Die angemeldeten Forderungen werden dann am 15.01.2015 entsprechend geprüft, so Rechtsanwalt Penzlin in einem Rundschreiben. Entsprechende Auszahlungen finden daher frühestens im weiteren Verlauf des Jahres 2015 statt.

Insolvenzantrag bereits Anfang 2014

Bereits im Januar hatte Prokon Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Prüfungen haben ergeben, dass Prokon mit knapp einer halben Milliarden Euro überschuldet ist. Von den bestehenden Verbindlichkeiten von 1,5 Milliarden Euro entfallen ca. 1,4 Milliarden Euro auf die Anleger.

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IVA Rechtsanwalts AG

 


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