ProMarket - ​Bitte nicht! Betrug? Anwaltsinfo!

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Ein weiterer dubioser Anbieter einer Handelsplattform für Wertpapiere ist uns aufgefallen - "ProMarket" oder im Netz unter www.promarket-ai.com zu erreichen.

Wie üblich, ist auch deren Internet-Auftritt sehr schön anzusehen.

Die zentrale Aussage gleich auf der ersten Seite soll gleich Eindruck machen:

"Die Promarket-AI hat sich innerhalb kürzester Zeit den Respekt von Tradern und Finanzexperten verdient."

So soll dem anlagesuchenden Publikum natürlich eine hohe Expertise vorgegaukelt werden.

Aber bei einem weiteren Blick auf die homepage kommen die Unregelmäßigkeiten in den Blick:

Haben Sie auf der Webseite die Angabe einer Rechtsform gefunden, unter der die Firma "Promarket" betrieben wird?

Haben Sie gesehen, wo der Geschäftssitz der Firma ist? Oder die Unternehmensadresse?

Wer führt überhaupt die Betreiber-Gesellschaft? Haben Sie Namen gelesen?

Und auch - wo ist denn das Impressum?

Leider ist auch hier das übliche Sammelsurium von negativen Indizien erfüllt, so dass ich Ihnen nur zurufen kann, bitte die Finger von dieser Firma zu lassen!

Dies sieht im Übrigen auch die Bafin so, die jüngst einen Warnhinweis zu dieser Firma erlassen hat.

Nach Kenntnissen der Bafin bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. 

Daher - Hände weg von ProMarket ("Promarket.ai")!

Warum unser Hinweis?

Und sollten Sie bereits dorthin überwiesen haben: Ob die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden, ist sehr fraglich, den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Anleger sollten zudem nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Nach Auffassung der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner sollten daher Anleger unbedingt umgehend handeln, da andernfalls höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder besteht.

In dem Zusammenhang könnten auch Ansprüche nicht nur gegen die Firma, sondern auch direkt gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über ProMarket.ai ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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