Nächstes Oberlandesgericht entscheidet pro Rückzahlung und gegen Online-Casinos!

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Geld zurück für Spieler in Online-Casino, hat das Oberlandesgericht München befunden. Damit festigt sich die Rechtsprechung, dass Spieler ihre Verluste bei Online-Glücksspielen in Deutschland zurückverlangen können.

Der Online-Casino-Skandal nimmt in Deutschland immer mehr an Fahrt auf. Spieler können gegen Online-Casinos in vielen auf Rückzahlung ihrer Verluste klagen, weil laut dem Glücksspielstaatsvertrag (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal ist, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Aber: Bis heute hat kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben!

Jetzt hat sich das Oberlandesgericht München der seit Frühling herrschenden Tendenz angeschlossen und die Berufung der N1 Interactive Ltd., die unter anderem die Casinos N1, Slot Hunter und Dreamz betreibt, zurückgewiesen. Das Landgericht Traunstein (Az. 3 O 1549/21) hatte das maltesische Unternehmen zur Rückzahlung von rund 18.000 Euro an einen Spieler verurteilt, der die Summe bei seinen Online-Glücksspielaktivitäten verloren hatte.

„In ihrer Begründung des verwerfen die Richter des Oberlandesgerichts das von Casino-Betreibern immer wieder vorgebrachte Argument, dass das deutsche Verbot von Internet-Glücksspiel europarechtswidrig sei. Und auch die Tatsache, dass Internet-Glücksspiel in Deutschland im Rahmen des neuen Staatsvertrags in engen Grenzen legalisiert wird, bedeute nicht, dass früher angebotenes Glücksspiel nicht illegal gewesen sei. Das Gericht hat die Anwendbarkeit des deutschen Rechts deutlich akzentuiert. Der Kläger in seiner Eigenschaft als Verbraucher an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen und die Beklagte hat ihre Tätigkeit als Betreiberin von Online-Glücksspielen auch auf Deutschland ausgerichtet. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage und die Möglichkeit der Rückforderung der aufgelaufenen Verluste“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler, weiteren aktuellen Urteilen auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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