ProReal Europa 9 und 10 – Anlegern droht Zahlungsausfall

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Jetzt haben es die Anleger der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH schwarz auf weiß. Ihre Gelder sind nach der Insolvenz der SC Finance Four GmbH akut gefährdet. Wie zu erwarten war, hat die Finanzaufsicht BaFin am 14. März 2024 gemäß § 11a Abs. 1 Vermögensanlagengesetz eine Pflichtmeldung veröffentlicht. Demnach droht den Anlegern der ProReal-Gesellschaften der Zahlungsausfall.

Zwei Tage zuvor war bekannt geworden, dass die SC Finance Four GmbH Insolvenzantrag gestellt hat. Die Poolgesellschaft hatte die Anlegergelder aus den Namenschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 in Bauprojekte der Soravia-Gruppe investiert. Bei einigen Bauprojekten sind nach Medienberichten erhebliche Schwierigkeiten aufgetaucht. So berichtete das Handelsblatt online, dass das Bauprojekt Sylter Hof in Berlin rückabgewickelt werden muss, weil sich ein Finanzierungspartner zurückgezogen hat. Die Projektgesellschaft soll von der SC Finance Four einen Kredit über 51 Millionen Euro erhalten haben. Das Geld dürfte aus den ProReal-Schuldverschreibungen stammen. Auch beim Bauprojekt im ehemaligen Allianz-Rechenzentrum in Unterföhring soll es nach Angaben des Handelsblatts ähnlich gelaufen sein. Probleme soll es auch bei weiteren Bauprojekten wie dem Zollhafen in Mainz geben.

Die Soravia-Tochter One Group in Hamburg ist die Emittentin der ProReal-Schuldverschreibungen. Sie hatte bereits angekündigt, dass für die im Portfolio befindlichen Bauprojekte eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt wird, die Ende März abgeschlossen sein soll. „Für die Anleger der ProReal Europa 9 und Europa 10 ist allerdings jetzt schon klar, dass erhebliche finanzielle Verluste auf sie zukommen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das wird durch die Pflichtveröffentlichungen der BaFin vom 14. März untermauert. Konkret heißt es in den Veröffentlichungen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH, dass ein Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern möglich ist. Zur Begründung führen die Gesellschaften aus, dass ihre einzige Darlehensnehmerin – damit dürfte die SC Finance Four GmbH gemeint sein – Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt hat. Damit sei auch die Rückzahlung des Darlehens an die ProReal Europa 9 bzw.  Europa 10 gefährdet. Das könnte dazu führen, dass auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen der Schuldverschreibungen an die Anleger „erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt“ sind.

Anleger haben insgesamt rund 278 Millionen Euro in die Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 investiert. Ihr Geld steht nun im Feuer. „Angesichts der bedrohlichen Situation sollten die Anleger nicht zögern und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert. In Betracht kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommen. Ansprüche können u.a. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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