ProReal Europa 9 GmbH / ProReal Europa 10 GmbH (One Group/Soravia) - BaFin: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern

  • 5 Minuten Lesezeit

Nach den Meldungen aus dieser Woche war das zu erwarten: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht die Veröffentlichung zu einem möglichen Zahlungsausfall gegenüber AnlegerInnen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Eruopa 10 GmbH bekannt. Lesen Sie hier die Veröffentlichung im Wortlaut und und auch die Hintergründe hierzu. 

1. Pflichtmitteilung über BaFin bei ProReal Europa 9 GmbH / ProReal Europa 10 GmbH zu möglichem Zahlungsausfall

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute per Pflichtmitteilung nach § 11a Abs. 1 Vermögensanlagengesetz folgende Mitteilungen bekannt gegeben: 

a) ProReal Europa 9 GmbH

"ProReal Europa 9 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass die einzige Darlehensnehmerin der ProReal Europa 9 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ein Ausfall dieser Forderungen kann negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 9 GmbH haben.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin."

Update 15.03.2023:

Die Pflichtmitteilungen sind nun inzwischen auch auf der Seite der One Group GmbH zu finden. Dort findet sich noch folgende zusätzliche Information: 

"Dieser Umstand hat zur Folge, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung aufgelaufener Zinsen und auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Vermögensanlage erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist."

b) ProReal Europa 10 GmbH

"ProReal Europa 10 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 10 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass die einzige Darlehensnehmerin der ProReal Europa 10 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ein Ausfall dieser Forderungen kann negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 10 GmbH haben.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin."

Update 15.03.2023:

Die Pflichtmitteilungen sind nun inzwischen auch auf der Seite der One Group GmbH zu finden. Dort findet sich noch folgende zusätzliche Information: 

"Dieser Umstand hat zur Folge, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung aufgelaufener Zinsen und auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Vermögensanlage erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist."

2. Was heißt diese Mitteilung? 

Diese Mitteilung erfolgt als sog. Pflichtmitteilung. Ein Emittent einer Anlage hat nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) dem Kapitalmarkt Tatsachen mitzuteilen, die Auswirkungen auf die von ihm angebotenen Beteiligungen haben können. Dies ergibt sich aus § 11a Abs. 1 des VermAnlaG. Wichtig dabei ist, dass es sich um Tatsachen handelt, die sich auf den Emittenten selbst oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar beziehen und nicht öffentlich bekannt sind, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. 

Mit anderen Worten - man räumt einen möglichen Zahlungsausfall gegenüber den AnlegerInnen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH ein. Wie hoch diese sein wird und ob er sich nur auf die Zinsen oder den auch den Nominalbetrag (also den Anlagebetrag) ist vollkommen unklar. 

3. Warum kommt es zum möglichen Zahlungsausfall? 

Hintergrund der Mitteilung ist die Tatsache, dass eine der Poolgesellschaften (der Zwischenfinanzierungsgesellschaften), denen die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH Gelder zur Verfügung gestellt haben, einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Offenbach gestellt hat. Die Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen: 

SC Finance Four GmbH - Insolvenz in Eigenverwaltung - ProReal Europa 9/10 der One Group GmbH (Soravia) betroffen (anwalt.de)

Per Stand jetzt ist mir jedenfalls nicht bekannt, ob und wie über diesen Antrag entschieden wurde. Das werden die nächsten Tage zeigen. 

4. Wie geht es bei ProReal Europa 9 GmbH / ProReal Europa 10 GmbH jetzt weiter? 

Wie es mit diesen beiden Gesellschaften weitergeht, ist im Moment noch völlig offen. Möglich sind mehrere Szenarien. Im Grunde hängen diese jetzt davon ab, wie das Amtsgericht Offenbach in der Sache entscheidet. Lässt es eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu, dann kann diese Zwischenfinanzierungsgesellschaft eventuell noch so restrukturiert werden, dass dann auch die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH davon profitieren können. Dies geht aber nur in einem offenen, transparenten und geordneten Verfahren, in dem die AnlegerInnen auch mitbestimmen können. 

Leider ist die Informationslage im Moment eher suboptimal. Wieder einmal erfahren die AnlegerInnen erst über eine Pflichtmitteilung, das es zu einem möglichen Zahlungsausfall kommen kann. Das war leider bei der Mitteilung im Januar schon der Fall gewesen und wurde von mir kritisiert. Damals hieß es noch in der späteren Information an die AnlegerInnen: 

"Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir keine Kenntnis von Sachverhalten, die Vermögensverluste für unsere Anleger als wahrscheinlich erscheinen lassen würden."

Die Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen:  

ProReal Europa 10 GmbH - Zinsstundung für 3 Monate - Pflichtmitteilung BaFin (anwalt.de)

Diese Kenntnis scheint nach der angesprochenen Portfolio-Analyse aber nun wohl doch vorzuliegen. Informationen dazu, wie diese Portfolio-Analyse nun ausgegangen ist, liegen mir jedenfalls bislang noch nicht vor. Das wird in den nächsten Tagen aber der Fall sein. Hoffentlich erfahren dann die AnlegerInnen auch, wie hoch der mögliche Zahlungsausfall denn nun tatsächlich ausfallen wird. 

5. Wie sieht es bei ProReal Deutschland 7 GmbH und ProReal Deutschland 8 GmbH aus? 

Per Stand jetzt könnte es sein, dass die AnlegerInnen von ProReal Deutschland 7 und 8 GmbH mit einem blauen Auge davon kommen. Nach meinem Kenntnisstand soll es hier "nur" zu einer Laufzeitverlängerung kommen. Wie lange diese aber andauern soll, ist leider ebenfalls noch völlig unklar. 

6. Zusammenfassung 

Leider erfahren die AnlegerInnen wieder einmal nur über Umwege, wie es um ihre Anlage steht. Eine andere Informationspolitik wäre wünschenswert. Die Umstrukturierung wird ja schon seit einiger Zeit betrieben. Die Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen: 

One Group / ProReal-Serie - Restrukturierung für 4 Gesellschaften seit Januar - kann es ein Anlegerbeirat retten? (anwalt.de)

Es bleibt zu hoffen, dass dabei die Interessen der AnlegerInnen angemessen berücksichtigt werden, sei es über einen Beirat oder (was sich hier m.E. besser anbieten würde) ebenfalls über eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Eine solche lässt nämlich auch die Möglichkeit zu, einen Insolvenzplan zu erarbeiten, bei dem die AnlegerInnen dann eine bessere Quotenerwartung haben, als bei einer Regelinsolvenz oder einem Totalausfall bei einer Masseunzulänglichkeit. 

Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihre Anlage bei der ProReal-Serie steht, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mal an marc.gericke@gericke-recht.de

Foto(s): Bild von Enrique auf Pixabay


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