Prospekthaftungsansprüche gegen Hannover Leasing vor Verjährung retten

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In seinem Beschluss vom 30.09.2019 hat das Oberlandesgericht München, Az. 23 Kap 2/17, festgestellt, dass der Verkaufsprospekt des von der Hannover Leasing GmbH & Co. KG emittierten geschlossenen Fonds Wachstumswerte Neues Europa 2, Apollo Business Center Bratislava, Hannover Leasing-Fonds 165 fehlerhaft ist, weil dort u. a. ausgeführt wird, dass ein wichtiges Kriterium für den Anlageerfolg einer Beteiligung die Erwirtschaftung der im Prospekt prognostizierten Barausschüttungen sei.

Das Oberlandesgericht begründet seine Feststellung damit, dass Barausschüttungen nicht voraussetzen, dass Gewinne erzielt werden. Gerade in der Anfangsphase eines aufgelegten Fonds würden in der Regel zunächst Liquiditätsausschüttungen stattfinden, welche häufig handelsrechtlich die Rückgewähr von Einlagen der Anleger darstellen. Aus derartigen Ausschüttungen ein wichtiges Kriterium für den Anlageerfolg abzuleiten, sei allerdings irreführend. Der Erfolg einer Beteiligung bemesse sich aus der Sicht eines Anlegers nicht danach, ob er die prognostizierten Ausschüttungen zunächst erhält, sondern daran, ob er sie auch dauerhaft behalten kann.

Tatsächlich laufen Anleger der Hannover Leasing-Fonds Gefahr, dass Sie die zunächst an Sie ausgezahlten Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen (beispielsweise an einen Insolvenzverwalter), wenn es sich bei den Ausschüttungen nicht um Gewinnauszahlungen handelt, sondern nur um eine Rückzahlung der zuvor von den Anlegern eingezahlten Beteiligungssummen (Einlagen) handelt. Gerade am Anfang der Laufzeit sind Barausschüttungen mangels Notwendigkeit einer Tilgung der vielfach aufgenommenen Fondsdarlehen seitens der Fondsgesellschaft relativ leicht zu bewirken. Ob es sich aber aus Sicht der Anleger tatsächlich um eine erfolgreiche Beteiligung handelt, hängt maßgeblich davon ab, ob für die Fondsimmobilie ein Veräußerungsgewinn erzielt wird, der zur Tilgung der Darlehenssummen sowie etwaiger anderer Verbindlichkeiten genügt, ob ein Restbetrag zur Auskehrung an die Anleger verbleibt und diese ihre Ausschüttungen dauerhaft behalten dürfen. Die prognostizierten Barausschüttungen sind hingegen kein geeignetes Erfolgskriterium.

Wir haben inzwischen festgestellt, dass der Prospektfehler im Hannover Leasing-Fonds 165 auf zahlreichen Prospekten geschlossener Fonds des Emissionshaus Hannover Leasing GmbH & Co. KG vorkommt, so dass hier für zahlreiche Anleger die Möglichkeit besteht, sich von ihren schlecht laufenden Fondsbeteiligungen heute noch zu lösen. Diese Möglichkeit besteht aber nur für diejenigen Anleger, bei denen der Abschluss der Beteiligung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Wer sich am Immobilienfonds Hannover Leasing-Fonds 165 oder an anderen Fonds der Hannover Leasing-Gruppe beteiligt hat, kann sich gerne bei uns kostenlos registrieren lassen. Wir prüfen dann, ob sich eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Sie lohnt.


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