Proven Oil Canada (POC): Anleger sollen zahlen
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Öl und Gas – das hört sich nach einem profitablen Geschäft an. Doch die Hoffnungen auf Rendite müssen die Anleger der Proven Oil Canada (POC) Fonds wohl begraben. Sie werden aufgefordert, ihre Ausschüttungen bis zum 25. Juli 2015 zurückzuzahlen.
Die POC-Fonds investierten in Öl- und Gasgebiete in Kanada. Hohe Renditen und kurze Laufzeiten sollten das Interesse der Anleger wecken. Doch der Traum am lukrativen Öl-Geschäft partizipieren zu können, war schnell ausgeträumt. Schon 2013 häuften sich die Probleme. Um Kosten zu senken, wurden die Fondsgesellschaften schließlich zu einer großen Master-LP verschmolzen.
Positive Effekte für die Anleger blieben aber aus. Zunächst wurden die Ausschüttungen reduziert und schließlich eingestellt. Nun werden die Anleger auch noch aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Und das mit einer kurzen Frist bis zum 25. Juli. Hintergrund ist offenbar, dass die Banken die Rückzahlung von Darlehen verlangen. „Im vorauseilenden Gehorsam sollten die Anleger dieser Aufforderung aber nicht nachkommen. Denn es ist fraglich, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich überhaupt zulässig ist. Daher sollten zunächst die Gesellschaftsverträge dahingehend überprüft werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Schlechte Nachrichten mussten die Anleger der POC-Fonds in den zurückliegenden Monaten häufiger verkraften. Da reiht sich die Rückforderung der Ausschüttungen nahtlos ein. Damit nicht noch weitere Hiobsbotschaften folgen, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Anlegern, den Ausstieg aus der Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu prüfen. Ansatzpunkt dafür könne eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Unterm Strich kann für die Anleger der Totalverlust ihrer Einlage stehen.
Außerdem können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein, sofern in den Emissionsprospekten unvollständige, falsche oder irreführenden Angaben gemacht wurden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de
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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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