Prozesserfolg gegen ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH
- 3 Minuten Lesezeit
Investmentgesellschaft der ThomasLloyd Gruppe von Landgericht Osnabrück zur Zahlung von 31.528,75 Euro zzgl. Zinsen und Anwaltskosten verurteilt.
Mit Urteil vom 12.07.2024 hat das LG Osnabrück die ThomasLloyd Cleantech Holding GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer T.U. Michael Sieg, zur Zahlung von quartalsweisen Ausschüttungen verurteilt.
Anlage von 200.000 Euro und nur einige Auszahlungen
Geklagt hatte ein Anleger nach Norddeutschland, der sein Geld im Wege einer sog. Direktbeteiligung bei der Beklagten investiert hatte.
Die Beteiligung wurde am 31.12.2019 abgeschlossen und es wurden 200.000 Euro eingezahlt.
Zunächst erfolgten an den Anleger noch quartalsweise Ausschüttungen in Höhe von 526,03 Euro, 3.978,14 Euro, 3.978,14 Euro und 4.021,86 Euro im Jahr 2020 und im Jahr 2021 Ausschüttungen in Höhe von 4.021,86 Euro, 3.945,21 Euro und zuletzt 3.939,04 Euro und im Jahr 2022 in Höhe von 4.032,88 Euro, 3.945,21 Euro und 4.032,8 Euro.
Weitere Ausschüttungen gab es danach nicht mehr, obwohl der Gesellschaftsvertrag in § 9 ein Entnahmerecht des Klägers vorsah.
Der Kläger wandte sich daher an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und forderte die Beklagte zunächst zur Zahlung von weiteren 27.528,75 Euro auf.
Da die Beklagte nicht reagierte, wurde Klage vor dem Landgericht Osnabrück eingereicht.
In dem Verfahren berief sich die Beklagte darauf, nicht zahlen zu müssen, da die Zahlungsansprüche unter dem Vorbehalt nach § 10 des Gesellschaftsvertrages stünden, dass bei der Beklagten ein Insolvenzgrund nicht herbeigeführt werde.
Urteil das Landgerichts Osnabrück
Das Urteil des LG Osnabrück fiel knapp und deutlich aus. Dieses sprach dem Kläger einen Anspruch auf Auszahlung der quartalsweisen Ausschüttungen in Höhe von 8% p.a. der Nominaleinlage zu, was also pro Quartal einem Betrag von 4.000 Euro entspricht.
Das Berufen auf die Regelung des § 10 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages ließ das Gericht nicht gelten. Die Beklagte habe hierzu geeignete Unterlagen vorzulegen, deren Stichtag maximal einen Monat vor dem Fälligkeitstag liegen dürfe. Dieser Pflicht habe die Beklagte weder außergerichtlich gegenüber dem Kläger noch gegenüber dem Gericht im Klageverfahren genügt. Es sei daher nicht deutlich geworden, in welchem Umfang finanzielle Schwierigkeiten bei der Beklagten vorliegen und inwieweit sich diese auf die Beteiligung des Klägers auswirken würden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte noch die Möglichkeit hat, die Berufung vor dem OLG Oldenburg einzulegen.
Unser Kommentar zur Entscheidung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, der die Entscheidung gemeinsam mit seinem Kollegen Kim Oliver Klevenhagen erstritten hat, kommentiert den Erfolg so:
„Es ist sehr merkwürdig, dass sich eine Anlagegesellschaft, in der das gesamte Anlagevermögen der Gruppe gepoolt wird, auf mangelnde Liquidität und das Herbeiführen eines Insolvenzgrundes beruft, dann aber im Prozess keine konkreten Unterlagen hierzu vorlegt. Erfreulicherweise hat das Gericht hier deutlich gemacht, dass die Anlagegesellschaft hiermit nicht durchkommt und an den klagenden Anleger zahlen muss. Das macht Hoffnung für andere Anleger, die ebenfalls auf die Rückzahlung ihrer Anlagesumme oder der quartalsweisen Ausschüttungen warten.“
Mehr als fünf Jahre Erfahrung in Sachen ThomasLloyd
Die Kanzlei AdvoAdvice berät und vertritt schon seit mehr als fünf Jahren Anleger der ThomasLloyd-Gruppe zu ihren Ansprüchen und deren gerichtlicher Durchsetzung. Konkret haben wir bereits Anleger zu folgenden Anlagen beraten:
- ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
- DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
- CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
- Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
- Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen TL 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
- Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
- ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24 (Teilschuldverschreibungen)
- Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:
https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/
Artikel teilen: