Puerto-Rico-Insolvenz: (Anleihe-)Gläubiger prüfen juristische Möglichkeiten. Anwälte informieren!

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Am Mittwoch hatte Puerto Rico Konkurs angemeldet.

Damit drohen für Gläubiger von Puerto Rico, Milliarden von Forderungen auszufallen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist, denn so hat Puerto Rico laut „New York“-Times rund 123 Mrd. Dollar Schulden und Pensionsverpflichtungen.

Die Insolvenz betrifft zwar zunächst wohl – Medienberichten zufolge – nur eine Summe von rund 18 Mrd. Dollar, die direkt auf die Regierung der Insel lautet, aber auch die weiteren Schulden, die teilweise ausgelagert sein sollen, wie auf staatliche Unternehmen, könnten eventuell folgen.

Auch die zahlreichen Anleihe-Gläubiger von Puerto-Rico-Anleihen müssen sich auf Verluste gefasst machen.

Puerto Rico ist zwar kein US-Bundesstaat, aber zolltechnisch gehört es zum US-Staatsgebiet, der US-Kongress hatte auch letztes Jahr für „Puerto Rico“ ein Rettungsgesetz namens „Promesa“ erlassen, wonach Puerto Rico doch in die Insolvenz gehen kann. Daraufhin hatte Puerto Rico vor einem US-Gericht auf der Insel Insolvenz angemeldet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottinghom), von Dr. Späth & Partner hierzu: „Die Insolvenz von Puerto Rico ist ein schwerer Schlag – nicht nur für die Insel, sondern auch für die Gläubiger wie z. B. Anleihegläubiger, die sich auf herbe Verluste einstellen müssen. Diese sollten versuchen, dass ihre Rechte im Insolvenzverfahren bestmöglich gewahrt werden und auch alle anderen rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.“

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat zahlreiche Anleihefälle mit tausenden von Anlegern, wie den gegenwärtigen, erfolgreich betreut, wie z. B. Argentinien-Anleihen, Griechenland-Anleihen, Deikon, WGB Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, WGF AG, Solen AG, SIC Processing, HETA-Anleihen etc., und ist somit mit Fällen wie dem gegenwärtigen gut vertraut.

Betroffene (Anleihe-)Gläubiger von Puerto Rico können sich an Dr. Späth & Partner wenden.



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