P&R Container: Erstes Urteil des OLG München gegen einen Berater; Verjährung zum 31.12.2021

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Kurz vor Verjährungsende zum 31.12.2021 konnte die Kanzlei WMP das erste Urteil gegen einen P&R-Berater vor dem OLG München erstreiten. 

Bislang hat das OLG München sämtliche Klagen gegen Vermittler und Berater im Zusammenhang mit P&R Investments abgewiesen. 

Urteil des OLG München

Das OLG München (3. Senat) hat die Berufung der Beklagten nun gegen das Urteil des LG Traunstein zurückgewiesen. 

Das Landgericht Traunstein hatte Anfang des Jahres 2021 zwei Beratungsgesellschaften zum Schadensersatz an eine P&R - Anlegerin in Höhe von fast € 900.000,00 verurteilt. Die Richter am Landgericht nahmen an, dass die Containerinvestments nicht - zumindest nicht in dieser Größenordnung - für die private Altersvorsorge geeignet waren (https://www.anwalt.de/rechtstipps/pr-landgericht-traunstein-verurteilt-berater-zu-schadensersatz_184215.html).

Der Geschäftsführer der Beklagten, der auch Namensgeber einer bekannten Versicherungsmaklergesellschaft in Prien a. Chiemsee ist, hat seit den 1990er Jahren an zahlreiche Kunden P&R Investments, oftmals als vermeintliche Altersvorsorge, vertrieben. 

So verwendete der Berater üblicherweise in seinen E-Mails den Satz: 

                 „Statt Rentenversicherung besser die „Containerrente“ !

Das OLG München sah ebenfalls mehrere Aufklärungspflichtverletzungen als gegeben an. 

So sah es das OLG als erwiesen an, dass der Berater der Klägerin versprach, dass es sich um "todsichere" Investments bei P&R handele, obwohl dies gerade nicht der Fall ist. 

Des Weiteren klärte der Berater nicht über die seit Jahren eingeschränkten Bestätigungsvermerke in den Jahresabschlüssen der P&R Gesellschaften auf. 

Obwohl es sich dabei um einen Umstand handelt, der von "besonderer Bedeutung für den Anlageentschluss eines Interessenten" ist.

Achtung: Verjährung zum 31.12.2021

P&R Geschädigte müssen bis zum 31.12.2021 handeln. Andernfalls sind Ansprüche gegen Berater und Vermittler vermutlich verjährt und können dann nicht mehr durchgesetzt werden. Aufgrund der Insolvenz der P&R Gesellschaften im Jahr 2018 tritt Verjährung zum Ende des Jahres 2021 ein. 

Kurzfristig kommt etwa noch die Einleitung eines kostengünstigen Güteverfahrens zur Verjährungshemmung in Betracht.

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Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte PartmbB (und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Sarah Mahler stehen P&R-Anlegern für eine kostenfreie Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.



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