P&R - Container: OLG München bestätigt Urteil gegen Berater

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Mit einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss vom 15. Juni 2022 bestätigt das Oberlandesgericht München in Sachen P & R-Container ein Urteil des Landgerichts Augsburg gegen einen Berater auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 30.000 €.

Landgericht Augsburg: Haftung für Folgezeichnung

Das Besondere: Wie in vielen vergleichbaren Fällen hatten die von Rechtsanwalt Johannes Goetz vertretenen Kläger, ein Ehepaar, erstmals im Jahr 2013 in die P & R investiert. Danach hatten sie im Jahr 2014 erneut investiert. Der zweiten Anlage war keine ausführliche Beratung mehr vorausgegangen. Die Kläger erhielten lediglich vorausgefüllte Vertragsangebote von dem Berater zugesendet.

Das Landgericht Augsburg hatte dennoch angenommen, dass die ursprüngliche Beratung im Jahr 2013 auf den Neuabschluss fortwirkte. Es verurteilte daher den Berater, den Klägern den entstandenen Schaden nicht nur aus der ersten, sondern auch aus der Folgezeichnung zu ersetzen.

Oberlandesgericht München: Berufung des Beraters aussichtslos

Gegen dieses Urteil hat der Berater Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Das Oberlandesgericht München hat aber jetzt, mit ausführlich begründetem Hinweisbeschluss vom 15. Juni 2022, klargemacht, dass es die Berufung des Beraters für aussichtslos hält und diese zurückweisen wird.

Es bestätigt, dass das Landgericht Augsburg völlig richtig entschieden hat, den Berater auch für die Folgezeichnung zum Schadensersatz zu verurteilen. Nicht nur hatte der Berater auch für die Folgezeichnung seine Provision kassiert. Die Pflichten aus dem ursprünglich abgeschlossenen Beratungsvertrag wirkten auch auf die Folgezeichnung fort.

Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München verbessert Erfolgsaussichten in der Berufung für viele P & R Anleger

Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler sowie Banken aufgrund der Insolvenz der P & R-Insolvenz im Jahr 2018 sind mittlerweile verjährt, es sei denn, es wurde rechtzeitig Klage eingereicht. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München verbessert deutlich die Erfolgsaussichten all jener Anleger, die rechtzeitig Klage eingereicht haben und  sich in einem Berufungsverfahren befinden.

Rechtsanwalt Johannes Goetz, Partner der Kanzlei Klamert & Partner, München vertritt eine Vielzahl von Anlegern im Bank- und Kapitalmarktrecht und hat bereits eine erhebliche Zahl von P & R-Anlegern zu ihrem Recht verholfen. Er steht für eine kostenfreie Erstberatung jederzeit zur Verfügung.



Foto(s): zdf


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