P&R Container – Verjährung der Schadenersatzansprüche durch Gütestellenantrag hemmen

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Mit Investments in P&R-Container hofften die rund 54.000 Anleger auf eine sichere ertragbringende  Kapitalanlage. Stattdessen wurden sie von den Insolvenzen der P&R-Gesellschaften im Jahr 2018 überrascht und stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Neben dem Insolvenzverfahren haben sie auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Dazu müssen sie jetzt allerdings auch handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen ihre Schadenersatzansprüche am 31.12.2021 zu verjähren“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Die Insolvenzverfahren über die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Container Leasing GmbH sowie die P&R Transport-Container GmbH wurden 2018 am Amtsgericht München eröffnet. Ein Ende der Insolvenzverfahren ist noch nicht in Sicht, auch wenn die ersten Abschlagzahlungen an die Anleger geflossen sind und nach Angaben des Insolvenzverwalters im Sommer 2022 eine weitere Zahlung erfolgen wird.  

Hohe Verluste werden am Ende bleiben

„Die Anleger können nicht damit rechnen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um ihre Ansprüche vollauf zu befriedigen. Auch wenn die Abschlagzahlungen tatsächlich relativ früh erfolgt sind bzw. erfolgen, müssen sie damit rechnen, dass sie am Ende auf hohen Verlusten sitzen bleiben. Um diese zu kompensieren, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater

Schadenersatzansprüche können sich beispielsweise gegen die Anlageberater richten, wenn diese ihre Informationspflichten gegenüber den Anlegern verletzt haben. Anleger haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken der Container-Investments und insbesondere über das Totalverlust-Risiko für die Anleger. „Wurden die Risiken verschwiegen oder unzutreffend dargestellt, können die Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters

Zudem kommt auf die Anleger, die bislang keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben haben, Ärger zu. Sie werden vom Insolvenzverwalter aufgefordert, Beiträge, die sie in den vier Jahren vor der Insolvenz erhalten haben, zurückzuzahlen oder die Hemmungsvereinbarung noch zu unterzeichnen. Rechtsanwalt Staudenmayer: „Ob diese Rückzahlungspflicht besteht, ist allerdings offen. Die Gerichte haben in diesem Punkt bisher unterschiedlich entschieden.“

Drohende Verjährung zum 31.12.2021

Dass P&R-Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben, hat inzwischen eine Reihe von Gerichten bestätigt. Da für die Schadenersatzansprüche die dreijährige Verjährungsfrist gilt, drohen sie allerdings zum Jahresende 2021 zu verjähren, wenn nicht noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Die Verjährungshemmung kann z.B. durch Klageerhebung oder Stellung eines Antrags bei einer staatlich anerkannten Gütestelle erreicht werden.

Verjährung hemmen durch Gütestellenantrag oder Klage

Die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer nimmt Güteanträge per Briefpost oder Telefax entgegen. Informieren Sie sich auf

https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/streitschlichtung-durch-die-staatlich-anerkannte-g%C3%BCtestelle

zu den Voraussetzungen, und lesen Sie wie dieses Verfahren abläuft.


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