P&R Container – Verjährung der Schadenersatzansprüche Ende 2021

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Im Frühjahr 2018 wurde über das Vermögen der P&R-Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet. Aus einem Vorzeigeprojekt für sichere Kapitalanlagen war über die Jahre ein Schneeballsystem geworden und ein großer Teil der Anleger hatte dies nicht nur nicht mitbekommen, sondern auch noch massiv Geld hineingepumpt, obwohl die Ratten das sinkende Schiff schon lange verlassen hatten.

Zum 31. Dezember 2021 verjährt der Schadenersatzanspruch für Anleger, die dem Container-Vermittler ihr Geld anvertraut hatten, entsprechend der Insolvenzformel 3 Jahre nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit zum Jahresende. Wer also noch etwas gegen die P&R-Verantwortlichen oder die vermittelnden Anlageberater unternehmen will, der hat dazu noch bis zum Jahresende 2021 Zeit.

Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2018 war das Insolvenzverfahren über

  • die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH
  • die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH
  • die P&R Container Leasing GmbH
  • die P&R Transport-Container GmbH

eröffnet worden.

Ob sich das lohnt oder nicht, ist nach Meinung des Frankfurter Schadenersatzexperten Christian Heitmann von rechtsmeister.de derzeit nicht das entscheidende Thema. Wichtig ist, dass es nur noch bis zu diesem Termin überhaupt möglich ist, irgendetwas zu unternehmen. Im Fokus der Anleger stehen weiterhin die Vermittler, denen vorgeworfen werden kann, ihre Anleger zu spät und falsch beraten bzw. informiert zu haben. „Wir vertreten Anleger, die nur Tage vor der Insolvenzeröffnung zu frischen Einlagen überredet wurden. Man kann im Rahmen der gesetzlich verankerten Pflicht zur Plausibiliät von erfahrenen Finanzmarktjongleuren erwarten, dass sie die Schieflage eines Unternehmens einen Tag vor dem Untergang erkennen,“ so der erfahrene Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In vielen Fällen wurde P&R das Geld aber buchstäblich hinterhergeworfen. Grund dafür waren die bis zum Schluss sehr lukrativen Provisionsvereinbarungen zwischen P&R und dem Vertrieb.

Im mittlerweile fast abgeschlossenen Insolvenzverfahren stehen nun die Abschlagsverteilungen an Anspruchsberechtige an. Insgesamt hatten sich rund 54.000 Gläubiger ins Insolvenzregister eingetragen. 206 Millionen Euro sollen ausgeschüttet werden.

Ob das reicht und ob man sich ansonsten damit abfinden kann oder nicht, dass müssen Anleger in diesen Tagen entscheiden und gegebenenfalls gemeinsam mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Möglichkeiten verjährungshemmender Rechtsmittel sprechen.

Rechtsanwalt Christian Heitmann von rechtsmeister.de steht dazu gern im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung zur Verfügung. Juristisch gesehen gibt es deutliche Argumente für Klagen gegen Vermittler und diverse Gerichte haben schon entsprechend geurteilt und Beratungspflichtverletzungen festgestellt. So haben die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln Rückabwicklungen zu Lasten der verklagten Vermittler angeordnet – unabhängig davon, ob eine bloße Vermittlung stattgefunden hat oder eine ausführliche Beratung.

Mehr Informationen: https://www.rechtsmeister.de/schadenersatz-nach-falschberatung-kapitalanlage-insolvenz


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