Pyrotechnik im Stadion - ein „heißes“ Thema

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Zisch! Boom! Peng! Fußballfans zünden bei einem wichtigen Heimspiel ihres Fußballvereins Feuerwerkskörper und Rauchbomben, schwenken Fahnen und tragen laute Sprechchöre vor. Bei vielen Fußballspielen sind immer häufiger mehr oder weniger spektakuläre Choreographien von Fangruppen zu beobachten.

Die Fans, die mit diesen Shows ihre Verbundenheit zum Verein ausdrücken, aber auch Angriffe auf Sicherheitskräfte, Ordner oder gegnerische Zuschauer durchführen, gehen hierbei große Risiken ein.

Verbrennungen, Rauchvergiftungen, sowie dauerhafte Hör- und Sehschäden können die Folgen sein. Selbst bei richtiger Anwendung ist die Gefahr groß, in einem vollbesetzten Stadion mit den bis zu 2.500 °C heißen bengalischen Feuern und Seenotfackeln sich und andere zu verletzen. Beim Verbrennen entstehen giftige Dämpfe. Ärgerlich ist auch die Rauchbildung, die eine Sichtbehinderung für andere Zuschauer darstellt.

Doch nicht nur gesundheitliche, nein auch daraus resultierende andere Gefahren bestehen. So kann je nachdem, ob die Pyrotechnik legal oder illegal erworben wurde, ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorliegen. Feuerwerkskörper aus dem Ausland mit starker Sprengkraft, besitzen in der Regel kein TÜV-Siegel.

Werden andere Zuschauer, Spieler, oder Sicherheitskräfte durch zündelnde Fans geschädigt, haften die Täter auch für Personen- und Sachschäden. Wenn der Verein zu wenig Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen vor dem Spiel durchführt, kann der Fan sogar seinem Heimverein schaden, da dieser dann zahlen muss. Bei Identifizierung der Täter kann der Verein die entstandenen Kosten auch von diesen verlangen.

Gerade als Anhänger einer Fangruppe, die mit einer Fahne an einer Choreographie mitwirkt, sich vermummt oder Täter vor Identifizierung schützt, kommt schnell eine Haftung als Mittäter infrage. Jeder Mittäter haftet dann alleine für alles, wenn die anderen Täter nicht ermittelt werden können. Es ist weder aus strafrechtlicher noch aus zivilrechtlicher Sicht empfehlenswert, Feuerwerkskörper im Stadion abzubrennen.

Wenn Sie noch Fragen haben – als Fan oder als Geschädigter – hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tilch aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte.


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