Abmahnung der iOcean UG wegen fehlerhafter Produktbezeichnung

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Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin für die iOcean UG wegen der Bezeichnung „Bambus“

Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt aus Berlin im Auftrag der iOcean UG ein Schreiben an einen Großhändler verschickte, welcher Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreibt. Der von der Abmahnung Betroffene hat im Rahmen seiner Verkaufsangebote Waren mit „Bambus“ bezeichnet. Die Verwendung dieses Begriffs sei jedoch unzulässig. Durch diese Bezeichnung läge daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, welcher Ansprüche der iOcean UG begründen würde.

Der Rechtsanwalt fordert daher von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird sowohl der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten und als auch der Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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