Abmahnung der Wetega UG wegen fehlender OS-Verlinkung

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der Wetega UG wegen fehlender OS-Verlinkung

Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt aus Berlin kürzlich im Auftrag der Wetega UG ein Schreiben an einen gewerblichen Händler verschickte, welcher seine Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreibt. Der Betroffene soll hierbei nach Ansicht der Wetega UG die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht erfüllt haben. Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform, wodurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege. Dies würde Schadensersatzansprüche von anderen Mitbewerbern wie der Wetega UG begründen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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