Raag Kanzlei Aufforderung für Herrn Wang Yu google Web font und Kanzlei Lenard wegen DSGVO

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Wie erwartet haben uns in der letzten Woche zahlreiche Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Datenschutzverletzung durch die Kanzlei RAAG aus Düsseldorf erreicht. Die Abmahnungen wurden für einen Herrn Wang ausgesprochen und entsprechen im Wesentlichen der Argumentation der Abmahnungen der Kanzlei Lenard für Herrn Ismail.

Die uns vorgelegten Abmahnungen datieren auf den Daten des 28.09 bis zum 30.09. Zwar erhielten wir nicht ganz so viele Anfragen wie in den Fällen der Kanzlei Ismail, dennoch bewegen wir uns auch hier im zweistelligen Bereich.

Wir sehen die Aufforderung genauso kritisch wie diejenigen Schreiben, die uns durch die Kanzlei Lenard hundertfach vorgelegt wurden. Wir halten das Vorgehen der jeweiligen Seiten gleich aus mehreren Gründen für rechtsmissbräuchlich, wenngleich ein Datenschutzverstoß per se in den meisten Fällen vorliegen dürfte.

Dies bedeutet jedoch keinesfalls -und dies wird so in den Aufforderungsschreiben dargestellt – dass der geltend gemachte Anspruch besteht.

Insbesondere die Aufforderung der Kanzlei Raag ist sprachlich sowie inhaltlich recht holprig und enthält auch juristische Fehler, was insbesondere die Rechnungsstellung angeht.

Angeblich – so kann im Internet gelesen werden – sollen die eingenommenen Beträge gespendet werden, jedoch stellt sich hier die berechtigte Frage, ob dies nur eine Behauptung ist, um das Vorgehen zu legitimieren.

Welches Vorgehen und warum mit Anwalt?

Wir sehen die Ansprüche kritisch und weisen diese konsequent für unsere Mandanten zurück. Aus vielen Abmahnwellen wissen wir, dass insbesondere solche Adressaten solcher Aufforderungsschreiben, die sich selbst verteidigen und nicht reagieren, selten in Ruhe gelassen werden. Da ein Datenschutzverstoß in den meisten Fällen wohl nicht zu verneinen sein wird, sollte eine spezialisierte Zurückweisung unbedingt erfolgen.

Kostenlose Ersteinschätzung Abmahnung RAAG Kanzlei für Herrn Wang YU und Kanzlei Lenard für Herrn Ismail wegen google web font

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht besonders auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Gerade die derzeit bekannte Google Web Font Problematik ist uns bestens bekannt. Wir haben alleine in den letzten 3 Wochen mehrere hundert Mandanten zu diesem Thema beraten und vertreten derzeit ebenfalls mehrere hundert Mandanten gegen solche Aufforderungs- und Abmahnschreiben. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Gerne senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben per E-Mail zu, und zwar an ra@kanzlei-heidicker.de. Gerne rufen Sie uns auch unmittelbar unter 02307/17062 an.




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