Rasant in der Innenstadt unterwegs

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Das Verwaltungsgericht Berlin (Az: vgfA163.08) hat Rasern in der Innenstadt nunmehr deutlich die rote Karte gezeigt. Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 50km/h ist ein Kraftfahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.

In der zugrunde liegenden Entscheidung hatte der 26-jährige Kraftfahrer sich bereits in der Vergangenheit mehrfach auffällig verhalten. Trunkenheitsfahrten und wiederholte erhebliche Verkehrsverstöße folgten binnen kurzer Zeit. Dann kam eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50km/h innerorts dazu, welches der berühmte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes bescheinigte dem Kraftfahrer nunmehr dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Er habe in der Vergangenheit gezeigt, dass er sich nicht an die Regeln halten wolle und habe dies neuerlich anschaulich damit dokumentiert, dass er innerorts die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um mehr als 50km/h überschritten habe. Dies dokumentiere eine gravierende Rücksichtslosigkeit gegenüber der geltenden Gesetzeslage und den anderen Verkehrsteilnehmern.

Folgerichtig war der Führerschein zu entziehen.


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