Geblitzt: Dortmund Innenstadt West, B1 Rheinlanddamm, Höhe Westfalenhalle in FR Unna- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden wirft Ihnen die Bußgeldstelle Dortmund vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten.

Dann droht schon bei einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h auf jeden Fall ein Monat Fahrverbot.

Allerdings wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt. Diese charakteristischen Blitzersäulen sind seit Ihrer ersten Anwendung massiver Kritik durch Gerichte und Fachleute ausgesetzt.

Fast jeden Monat gibt es neue Testergebnisse, die bestätigen, dass eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei mindestens jeder zweiten Messung zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben führt.

Bei Wartungsarbeiten muss immer auf die korrekte Einstellung des sogenannten Scanwinkels geachtet werden. Dieser regelt die Einstellung zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Die Messbeamten sind bei dessen Justierung aber häufig nicht exakt genug. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. 

Auch deswegen fordert der Gerätehersteller ausdrücklich eine Schulung der Beamten an dem Gerät. Findet sich ein entsprechender Nachweis nicht in der Akte, wird das Verfahren eingestellt.

Außerdem hat dieser Blitzer Zuordnungsprobleme bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern. Die  Bußgeldstelle kann dann im gerichtlichen Verfahren nicht nachweisen, dass die Messung das abgebildete Fahrzeug betraf.

Sollte die Eichung de Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

Dieses ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich erfolgreich bundesweitin  ca. 1000 Bußgeldverfahren. Die Entfernung zu einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.




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