„Raute“ & „Hamburger SV“: Abmahnung Kanzlei von Appen Jens Legal für HSV Fußball AG

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Die HSV Fußball AG („HSV Hamburg“) lässt aktuell über die Kanzlei von Appen Jens Legal Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen aussprechen. Uns liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird, die Markenzeichen „Raute“ und „Hamburger SV“ verletzt zu haben.

Die Bildmarke „Raute“ ist unser den Nummern 1014052 und 30613598 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und markenrechtlich geschützt. Die Bezeichnung „Hamburger SV“ sei zudem laut Abmahnung als Name gemäß § 12 BGB geschützt. Der HSV Fußball AG sei laut Abmahnschreiben aufgefallen, dass unser Mandant über eBay Kleinanzeigen Garten- und Freizeitgeräte zum Kauf angeboten zu haben und diese mit den geschützten Markenzeichen der HSV Fußball AG versehen zu haben. Bei den angebotenen Produkten handele es sich jedoch nicht um solche, die von der HSV Fußball AG selbst in den Verkehr gebracht wurden. Dementsprechend stelle sich das Anbieten der Artikel als Markenrechtsverletzung dar und sei rechtswidrig. 

Ansprüche:

In der Abmahnung werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zunächst soll unser Mandant eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. In dieser würde er sich sodann dazu verpflichten, die angebliche Markenrechtsverletzung in Zukunft nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an den HSV Fußball AG gezahlt werden. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Außerdem soll unser Mandant die Abmahnkosten (Rechtsanwaltsgebühren) erstatten. Diese werden mit einem Betrag  in Höhe von 1.531,90 € beziffert.

Wie Betroffene reagieren sollten:

Wenn Sie ebenfalls Betroffener einer Abmahnung sind, dann sollten Sie nicht selbständig auf diese reagieren. Dabei könnten Ihnen womöglich Fehler unterlaufen, die die weitere Verteidigung erschweren könnten. Zum Beispiel könnte das vorschnelle Unterzeichnen der beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis darstellen. Jedoch sollten Sie die Abmahnung auch nicht einfach ignorieren. Dies könnte nämlich dazu führen, dass ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet werden könnte. Vielmehr sollte zunächst überprüft werden, ob der gerügte Verstoß tatsächlich begangen wurde. Sodann sollte je nach Sachlage eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die kein Schuldeingeständnis beinhaltet. 

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist unser anderem im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und verfügen über entsprechende Erfahrungswerte mit den einschlägigen Gegnern. 

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch den kostenlosen telefonischen Rückrufservice nutzen, den wir Ihnen in Kooperation mit Anwalt.de gerne anbieten können. Auf unserem Anwalt.de - Profil finden Sie einen entsprechenden Link. Geben Sie einfach Ihre Rufnummer ein und Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen kostenlosen Rückruf durch unsere Kanzlei.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de


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