Razzia bei Verantwortlichen der KTG Agrar SE

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Die FAZ berichtete am 26. April 2018 über eine groß angelegte Razzia bei ehemaligen Vorständen des insolventen Agrarkonzerns KTG Agrar SE. Die Staatsanwaltschaft Hamburg habe am 25. April 2018 Wohnungen und Geschäftsräume durchsuchen lassen. Insgesamt seien 19 Objekte in sieben Bundesländern betroffen gewesen. Grund für die Durchsuchungen sei der Verdacht der Insolvenzverschleppung, der unrichtigen Darstellung finanzieller Verhältnisse sowie des Insiderhandels. Die Staatsanwaltschaft beschuldige insgesamt 13 Personen, u. a. auch ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied, dem Insiderhandel vorgeworfen wird.

Im vergangenen Jahr berichteten Stimmen in der Presse, dass die KTG Agrar SE bereits Anfang 2015 zahlungsunfähig gewesen sein. Dies sei aus einem Insolvenzgutachten hervorgegangen. Das Unternehmen stellte allerdings erst im Juli 2016 einen Insolvenzantrag. Der zuständige Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus habe ein Organ-Fehlverhalten entdeckt. Sollte der Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt sein, könnte dies entsprechende Haftungsfolgen für die Verantwortlichen mit sich ziehen. Die Deckungssumme aus der Haftpflichtversicherung soll bei etwa 40 Mio. Euro liegen. 

Im Jahr 2000 wurde die KTG Agrar GmbH gegründet. 2005 folgte dann die Umwandlung zur Aktiengesellschaft KTG Agrar AG. Das Unternehmen gehörte mit seinen rund 45.000 Hektar Anbauflächen zu den führenden Produzenten von Landwirtschaftserzeugnissen in Europa. Das Unternehmen konzentrierte sich auf erneuerbare Energien, Agrarrohstoffe und Lebensmittel. Zwei Jahre später wagte das Hamburger Agrarunternehmen den Gang an die Börse (ISIN: DE000A0DN1J4). Das Unternehmen firmierte 2013 in die Europäische Gesellschaft KTG Agrar SE. 2011 emittierte die Gesellschaft die Biowertpapier II-Anleihe, im Jahr 2014 die Biowertpapier III-Anleihe (WKN: A11QGQ / ISIN: DE000A11QGQ1). 

Drohender Totalverlust? Möglichkeiten für betroffene Anleger

Es könnte sein, dass sich die Insolvenzmasse durch die mögliche Haftung der Verantwortlichen erhöht. Dennoch könnten Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffenen wird deshalb geraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch die Haftung der Unternehmensverantwortlichen könnte im Fall einer Verurteilung aufleben, dementsprechend könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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