ADCADA: Erstes Urteil gegen Verantwortlichen! Anwaltsinfo!

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Anleger, die ihr Geld in Inhaberteilschuldverschreibungen der ADCADA-Gruppe angelegt haben, seien darauf hingewiesen, das nun mit einem ersten, noch nicht rechtskräftigem Urteil des LG Augsburg vom 20.07. dem dortigen Kläger gegen den Verantwortlichen K. Schadensersatz zugesprochen wurde in Höhe von 18.072,77,- €, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die das Urteil erstritten hatte, hinweist.

Der Kläger und von Dr. Späth & Partner vertretene Anleger erwarb die Anleihe mit dem Namen "adcada.money Festzins 12-2019" zum Preis von 15.000,- € und eine weitere Anleihe "ADCADA.healthcare Anleihe 2020" im Wert von 2.000,- €. Verklagt wurden 2 Verantwortliche, der Beklagte zu 2 wurde vom LG Augsburg mit noch nicht rechtskräftigem Teil-VU gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG (unerlaubte Handlung) verurteilt, da der Beklagte als Organ gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBG haften würde.

Das LG Augsburg stellte in seinem Teil-VU vom 20.07.2021 gegen den Beklagten zu 2) fest, dass der Kläger einen Anspruch gegen den Beklagten zu 2) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG habe, die Voraussetzungen der Erlaubnispflichtigkeit seien unter Zugrundelegung des klägerischen Vorbringens gegeben gewesen.

Das LG Augsburg stellte auch eindeutig in seinem Urteil klar, dass die örtliche Zuständigkeit des LG Augsburg gegen den Beklagten zu 2, obwohl er in der Schweiz wohnhaft ist, gem. § 32 ZPO gegeben ist und auch das LG Augsburg sachlich gem. §§ 23, 71 GVG zuständig ist.

Nach Kenntnis von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten handelt es sich um das erste (noch nicht rechtskräftige) Urteil in Sachen ADCADA gegen einen Verantwortlichen in Deutschland wegen der Verluste mit den ADCADA-Anleihen und nach  Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die das Urteil für den Anleger erstritten hat "sind das gute Nachrichten für geschädigte ADCADA-Anleger, die zeigen, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wir werden nun in den nächsten Wochen sehen, ob die Rechtskraft eintritt und dann ggf. die Vollstreckung einleiten. Es zeigt sich auch, dass geschädigte Adcada-Anleger, obwohl die Verantwortlichen teilweise in der Schweiz und anderen Ländern wohnhaft sind, trotzdem ihre Ansprüche gegen diese vor deutschen Gerichten geltend machen können, meiner Ansicht nach ein klarer Vorteil bei der Rechtsdurchsetzung."

Betroffene ADCADA-Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht länger warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, rechtsschutzversicherte Anleger seien auch darauf hingewiesen, dass Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage an die Versicherung des Anlegers stellen. Dr. Späth & Partner ist es inzwischen gelungen, dass einige Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen gegen diverse Verantwortliche übernehmen.

Betroffene Anleger der Adcada-Gruppe können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-/Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht tätig sind und mit Fällen wie dem gegenwärtigen daher bestens vertraut sind.



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