Razzia in Hamburg wegen unversteuerter Vapes – Was Beschuldigte jetzt wissen müssen
- 3 Minuten Lesezeit
Der Hamburger Zoll hat im Rahmen einer Razzia Objekte durchsucht – im Fokus standen mutmaßlich unversteuert importierte E-Zigaretten (Vapes). Diese Vapes sollen per Post verschickt worden sein, wobei als Absender Scheinfirmen angegeben wurden. Für Beschuldigte kann das empfindliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer jetzt Post von den Ermittlungsbehörden erhalten hat oder betroffen ist, sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als Anwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Steuer- und Zollstrafrecht unterstütze ich Sie kompetent und diskret.
Razzia vom Zoll in Hamburg: Was passiert bei einem Verdacht auf unversteuerte Vapes?
Der Verkauf unversteuerter Vapes ist regelmäßig strafbar. Daher wird beim Verdacht des Verkaufs nicht versteuerter E-Zigaretten in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet werden. Neben Vorladungen zu einer Beschuldigtenvernehmung findet hier oftmals eine Hausdurchsuchung statt, um Beweise aufzufinden. Dabei werden gefundene mögliche Beweise oder Beweismittel beschlagnahmt – neben z.B. aufgefundenen Vapes oftmals auch elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops und Co.
Wichtig: Handeln Sie mit Bedacht und schweigen Sie am besten zunächst zum Vorwurf. Sie dürfen die Beamten vom Zoll nicht bei ihrer Arbeit behindern, müssen und sollten Ihnen aber auch nicht helfen. Aussagen zum Vorwurf kann Ihnen später zum Nachteil kommen. Wenden Sie sich daher am besten so schnell wie möglich an einen spezialisierter Strafverteidiger.
Unversteuerte E-Zigaretten: Wann mache ich mich strafbar?
Beim Verkauf unversteuerter E-Zigaretten stehen in der Regel insbesondere Vorwürfe wie Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei im Raum. Ob und wie Sie sich strafbar gemacht haben, kann aber nicht pauschal beantwortet werden, sondern kommt auf die konkreten Umstände des Falles an, was genau Sie getan oder nicht getan haben. Bereits kleinste Details können hier einen entscheidenden Unterschied machen und über Strafbarkeit und Strafhöhe entscheiden.
Was tun nach einer Hausdurchsuchung durch den Zoll?
Eine Hausdurchsuchung durch den Zoll kommt für viele völlig unerwartet – und ist häufig mit einem massiven Schock verbunden. Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe und sagen Sie nichts ohne anwaltlichen Beistand! Die Durchsuchung dient der Beweissicherung, etwa bei Verdacht auf Steuerhinterziehung durch den Verkauf unversteuerter E-Zigaretten. Alles, was Sie jetzt äußern, kann gegen Sie verwendet werden. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen – auch nicht gegenüber dem Zoll. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger, der Ihre Rechte kennt und Sie bereits in dieser sensiblen Phase strategisch unterstützt.
Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz?
Das Tabaksteuergesetz selbst regelt keine Strafnormen, sondern lediglich Ordnungswidrigkeiten. Bei Verkauf unversteuerter Vapes steht aber regelmäßig insbesondere der Vorwurf Steuerhehlerei und oder Steuerhinterziehung im Raum.
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung droht übrigens auch durch das Einrichten bzw. Nutzen einer „Briefkastenfirma“. Hier werden zwar keine Tabaksteuern, aber ggf. die Gewerbesteuer hinterzogen.
Steuerhinterziehung wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Unter Umständen – vor allem wenn sehr hohe Beträge an Steuern hinterzogen werden – steigt die Strafandrohung aber erheblich.
Auch Steuerhehlerei wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Auch hier drohen aber unter Umständen höhere Strafen, zum Beispiel wenn man gewerbsmäßig (um sich eine Einkommensquelle gewisser Dauer und gewissen Gewichts zu verschaffen) oder als Mitglied einer sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerhehlerei zusammengeschlossenen Bande handelt. Dann droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Anwalt für Zollstrafsachen: Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist
Gerade im Zoll- und Steuerstrafrecht ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Schon bevor es zur Anklage kommt, können durchdachte Verteidigungsstrategien Einfluss auf das Verfahren nehmen – etwa durch Akteneinsicht, das Prüfen der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen oder das Verhindern einer Eskalation. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Zollstrafrecht begleite ich Sie ab dem ersten Kontakt mit den Behörden – diskret, entschlossen und mit dem Ziel, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, negative Folgen zu minimieren.
Wenn Sie von der aktuellen Razzia in Hamburg betroffen sind oder eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage im Zusammenhang mit dem Verkauf unversteuerter E-Zigaretten erhalten haben, zögern Sie nicht: Als erfahrener Anwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Zoll- und Steuerstrafrecht setze ich mich entschlossen für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie mich noch heute für ein vertrauliches Erstgespräch – diskret, kompetent und engagiert an Ihrer Seite.
Artikel teilen: