DSGVO-Schreiben der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale: Formular unterschrieben – was ist nun zu tun?!

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DSGVO-Schreiben der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale: Formular unterschrieben – was können Sie nun tun?! Wir erklären es…

Bereits gestern berichteten wir über das amtlich anmutende Schreiben der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale.

Unsere gestrige Stellungnahme hierzu finden Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dsgvo-aktuelle-abo-falle-fax-der-daz-datenschutzauskunft-zentrale-keine-offizielle-behoerde_146397.html

Zwischenzeitlich haben uns zahlreiche weitere Schreiben dieser dubiös agierenden Firma erreicht. Voran geschoben sei: Wir raten aufgrund der äußerst fragwürdigen Geschäftsgebaren dieser Firma derzeit ausdrücklich davon ab, dieses Schreiben zu unterzeichnen und zurückzusenden.

Formular unterschrieben – und nun?!

Was aber können Sie nun tun, wenn Sie dieser Ratschlag zu spät erreicht und Sie bereits das unterschriebene Formular übersendet haben und wie geht es weiter?!

Zunächst werden Sie kurzfristig nach Übersendung des Formulars eine Rechnung der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten, mit welcher die DAZ das erste Vertragsjahr abrechnet.

Der vermeintlich geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Zahlen Sie diesen Betrag, folgen also in den kommenden Jahren weitere Rechnungen … innerhalb von drei Jahren wird die DAZ dann insgesamt 1.777,86 EUR von Ihnen fordern.

Es gilt also, spätestens jetzt unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern, also sofort!) zu reagieren:

Es muss der Forderung widersprochen werden und der Vertrag rechtswirksam angefochten werden. Mit den richtigen juristischen Mitteln ist ein solches Lösen vom Vertrag durchaus möglich. Sollten Sie Unterstützung bei diesen Schritten benötigen, so stehen wir selbstverständlich beratend zur Seite und übernehmen auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr mit der DAZ. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Auf unserem Blog der e-commerce-Kanzlei.de halten wir Sie bezüglich der weiteren Entwicklungen stetig auf dem Laufenden. Den vollständigen Artikel sowie ständige Aktualisierungen finden Sie ab sofort unter:

https://e-commerce-kanzlei.de/achtung-dsgvo-abo-falle-daz-datenschutzauskunft-zentrale/

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand der Bearbeitung: 02.10.2018



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