Rechnung Mahnung der Plain Werbeservice GmbH wegen Anzeigenvertrag (Werbung in einem Druckobjekt) erhalten?

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Es gibt weiterhin Meldungen von Unternehmern, die Zahlungsaufforderungen von der Firma Plain Werbeservice GmbH erhalten haben. Der Forderung liegt ein Anzeigenauftrag zugrunde, bei dem es um den Druck von Werbeanzeigen in Faltblättern geht. Diese sollen in einem bestimmten Postleitzahlengebiet verschickt oder verteilt werden.

Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Anzeigenauftrag eine feste Laufzeit von einem Jahr hat und vier kostenpflichtige Auflagen beinhaltet, die alle zwei Monate veröffentlicht werden. Wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf etwas über 600,00 EUR brutto pro Auflage, was Gesamtkosten von etwa 2.400,00 EUR für ein Jahr ergibt.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Vertrag durch Unterzeichnung eines Formulars zustande gekommen ist. Einige Betroffene wurden misstrauisch, als sie zunächst die "erste" REchnung erhalten und bezahlt hatten, und nach zwei Monaten eine zweite Rechnung erhielten. Andere Gewerbetreibenden scheinen in diesem Zusammenhang in einen weiteren Fall mit der WSK Media UG und der ABI - Aktuelle Bürger Infomedien betroffen zu sein. Auch hier geht es um unterschriebene Formulare zum Abschluss von Printwerbung.

Hier einige allgemeine Informationen:

Print-Werbung kann in manchen Fällen sinnvoll sein, aber sie ist im Vergleich zur Online-Werbung kostenintensiver. Im vorliegenden Fall beläuft sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf knapp 2.400,00 EUR brutto. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verdoppelt sich dieser Betrag. Oft berichten Betroffene, dass sie sich dieser Kosten und Vertragsmodalitäten nicht bewusst waren und das Kleingedruckte entweder überflogen oder gar nicht gelesen haben, aufgrund der Hektik des täglichen Geschäfts. Angesichts der hohen Gesamtforderung fragen sich viele, ob es Möglichkeiten gibt, den Vertrag zu beenden. Hier ist es ratsam, rechtlichen Beistand zu suchen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie ebenfalls eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie uns diese per E-Mail an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de zusenden. Wir werden die Sach- und Rechtslage prüfen und Ihnen entsprechende Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise geben, sofern unsere zeitlichen Kapazitäten dies zulassen. Bitte beachten Sie, dass durch die Beantwortung Ihrer Anfrage kein Mandatsverhältnis und keine Anwaltskosten entstehen. Dank unserer täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen im Bereich Branchenbuchverträge und anderer Abofallen können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Bei Bedarf sind wir im außergerichtlichen Bereich bundesweit tätig.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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