Recht auf Kopie der Patientenakte - erste Kopie kostenlos

  • 1 Minuten Lesezeit

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.10.2023 (C-307/22) stärkt das Recht von Patienten auf unentgeltlichen Zugang zu ihren personenbezogenen Gesundheitsdaten. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für jeden, der Einsicht in seine medizinischen Unterlagen und damit Transparenz in seiner Gesundheitsversorgung wünscht.

Das Gericht bestätigte, dass das Recht auf eine kostenlose erste Kopie der personenbezogenen Daten, die von Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern verarbeitet werden, unabhängig vom Verwendungszweck dieser Anfrage gilt. Dies umfasst auch Fälle, in denen Patienten mögliche haftungsrechtliche Ansprüche gegen ihre Ärzte prüfen wollen.

Entscheidend ist, dass der EuGH klargestellt hat, dass Patienten nicht nur Anspruch auf eine Kopie ihrer Daten, sondern auf eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller in ihrer Patientenakte enthaltenen Informationen haben. Dies beinhaltet Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, ärztliche Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen.

Das Urteil betont die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf freien Zugang zu persönlichen Gesundheitsinformationen. Es stellt sicher, dass Patienten vollständige Transparenz über ihre medizinischen Daten erhalten, was für die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten sowie für das Verständnis der eigenen Gesundheitslage unerlässlich ist.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen oder Fragen zur Anwendung dieses Urteils auf Ihren Fall haben, stehe ich Ihnen zur Seite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Beiträge zum Thema