Rechte des Autors: Die Wahrung der Urheberrechte in der digitalen Welt

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Rechte des Autors: Die Wahrung der Urheberrechte in der digitalen Welt

In der zunehmend digitalen Ära stehen viele Autoren vor der Frage, welche Rechte sie an ihren eigenen Werken besitzen. Ein Blick auf die Grundlagen der Urheberrechte hilft, Fehler im Bereich der "Textrechte" zu vermeiden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Beziehung zwischen einem Autor und seinem Werk. Nicht geschützt sind jedoch Ideen. Der Schutz entsteht mit der Schaffung des Werkes, sei es durch das Schreiben eines Textes oder das Verfassen eines literarischen Werks. Die Art des Schreibens spielt keine Rolle, ob es sich um einen traditionellen handschriftlichen Text oder einen modernen digitalen Beitrag handelt.

Es ist nicht zwingend erforderlich, die Urheberrechte öffentlich zu kennzeichnen, beispielsweise durch Copyright-Symbole oder Wasserzeichen. Die Registrierung in einem speziellen Register ist ebenfalls nicht notwendig.

Text als Werk

Das Urheberrecht schützt immer das "Werk", definiert als "persönlich geistige Schöpfung". Diese sollte eine gewisse Originalität und Individualität aufweisen, ähnlich der künstlerischen Gestaltungshöhe. Die Anforderungen an die "geistige Schöpfung" sind nicht übermäßig hoch und umfassen im Regelfall einfache Texte.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen literarischen Werken – die durch "persönliche geistige Schöpfung" gekennzeichnet sind – und einfachen Texten. Einfache Texte werden durch die rein technische Leistung des Schreibens geschützt. Diese Regelung geht auf die Historie des Gesetzes zurück, als die Erstellung von Texten einen technischen und finanziellen Aufwand bedeutete.

Rechte des Autors

Durch die Schaffung seines Werkes stehen dem Autor als Urheber verschiedene Rechte zu. Die Verwertungsrechte, aufgeführt in § 15 UrhG, umfassen das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung des Werkes. Diese Rechte ermöglichen dem Autor, mit seinem Werk Einkommen zu generieren, indem er die Rechte an Dritte überträgt.

Vervielfältigungsrecht

Das Recht zur Herstellung von Kopien oder weiteren Texten liegt allein beim Urheber. Dies beinhaltet die Erstellung von Kopien, das Drucken von Texten auf Papier oder das Speichern auf digitalen Medien.

Verbreitungsrecht

Der Autor kann entscheiden, ob sein Text öffentlich zum Kauf angeboten wird oder nicht. Dies betrifft nicht nur den Verkauf, sondern auch das Verleihen oder Verschenken von Texten.

Ausstellungsrecht

Der Autor hat das Recht, seine Texte öffentlich auszustellen, jedoch nur für unveröffentlichte Werke.

Vorführrechte

Die Vorführrechte sind für Autoren weniger relevant, betreffen aber die Projektion von Texten oder das öffentliche Zeigen auf einem Bildschirm, erfordern jedoch die Zustimmung des Autors.

Anerkennung der Urheberschaft

Der Autor kann bestimmen, ob sein Name mit dem Text versehen wird, sei es direkt im Text oder in begleitenden Informationen.

Bearbeitung und Umgestaltung / Entstellungsverbot

Der Autor ist gegen unberechtigte Veränderungen seines Textes geschützt. Eine behutsame Bearbeitung ist zulässig, solange sie die Substanz des Textes nicht verändert.

Schutzdauer

Der Schutz des Urheberrechts erlischt für Texte 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Europarechtliche Regelungen können die Schutzfristen verlängern.

Fazit

Autoren haben eine Vielzahl von Rechten an ihren Werken. Bei der Nutzung von Texten im Netz sollten jedoch auch die Rechte Dritter beachtet werden, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.


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