Rechtliche Folgen bei Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss: Eine Zusammenfassung des OLG Frankfurt Urteils

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Im Juni 2023 stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt klar, dass das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss rechtliche Folgen nach sich ziehen kann, vergleichbar mit denen, die bei herkömmlichen Kraftfahrzeugen gelten. Dieses Urteil beinhaltet wichtige Informationen für alle E-Scooter Nutzer, besonders hinsichtlich der Trunkenheitsgrenzen und Konsequenzen bei Überschreitung.
Im vorliegenden Fall wurde ein Mann, der mit einem E-Scooter und einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille unterwegs war, wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Das Amtsgericht hatte zuvor seine Fahrerlaubnis entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. 
Das OLG Frankfurt bestätigte dieses Urteil, da E-Scooter laut Straßenverkehrsgesetz als Kraftfahrzeuge gelten. Deshalb gelten für sie dieselben Promillegrenzen wie für Autos. Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren dürfen laut "Null-Promille-Gesetz" gar keinen Alkohol konsumieren vor Fahrtantritt. Bei erfahrenen Fahrern liegt die gesetzliche Grenze bei 0,5 Promille. Eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr wird generell als absolute Fahruntüchtigkeit eingestuft.
Darüber hinaus stellt das OLG Frankfurt klar, dass auch bei E-Scootern ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU-Anordnung möglich sind. Es wird betont, dass nicht die Geschwindigkeit oder die Beschaffenheit des Fahrzeugs entscheidend sind, sondern der potenzielle Gefährdungsgrad, der von einem betrunkenen Fahrer ausgeht.
Dieses Urteil setzt somit einen wichtigen Präzedenzfall für die Behandlung von Alkoholvergehen bei E-Scooter Fahrern. Es unterstreicht die Notwendigkeit der Beachtung der Promillegrenzen und zeigt die ernsthaften Konsequenzen auf, die ein Verstoß nach sich ziehen kann.

Über die vorliegende Problematik hatte ich bereits hier berichtet.

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Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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