Abmahnung von Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer für „folkmanispuppen.eu“ und „dalino.de“

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Zurzeit mahnen die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer und Partner mbB aus Trier im Auftrag des Betreibers von „folkmanispuppen.eu“ und „dalino.de“ wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. „Schein-Privater“ auf eBay ab.

Die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier vertreten die Interessen des Betreibers der Seiten www.folkmanispuppen.eu und www.dalino.de, auf welcher im besonderen Spielwaren wie Handpuppen, aber auch Kostüme und Leuchten zum Kauf angeboten werden. 

Zurzeit verschicken die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay.de vertreiben und somit mit folkmanispuppen.de bzw. dalino.de im Wettbewerbs stehen. 

Nach Ansicht der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. 

Durch dieses Auftreten als „Schein-Privater“ wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insbesondere in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
    • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
    • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). 

Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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