Rechtsanwältin für Familienrecht in Bremen – Umgangsrecht erfolgreich gerichtlich geltend machen

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Umgangsregelungen zwischen getrenntlebenden Eltern sind oft Quelle von Konflikten, insbesondere wenn Abmachungen eigenmächtig geändert werden oder Absprachen nicht eingehalten werden. Die Etablierung von Routine und Beständigkeit durch geregelte Umgangskontakte ist für das Kindeswohl essentiell. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine schriftliche Umgangsvereinbarung zu treffen, die konkrete Details wie Abholzeiten und die beteiligten Personen festhält. Für die Durchsetzbarkeit solcher Abmachungen ist allerdings ein gerichtlicher Beschluss notwendig, welcher es ermöglicht, bei Zuwiderhandlungen Maßnahmen wie Ordnungsgelder oder Ordnungshaft zu verhängen. Eine Zwangsdurchsetzung des Umgangsrechts ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie dem Kindeswohl dient. Als Rechtsanwältin biete ich Unterstützung bei der Erstellung einer auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Umgangsvereinbarung und berate ausschließlich in Bremen und Niedersachsen, wobei Beratungstermine direkt über mein Büro oder diese Plattform vereinbart werden können.

Zwischen getrenntlebenden Eltern herrscht meistens Uneinigkeit im Hinblick auf die Umgangskontakte. Dies ist meistens dem Umstand geschuldet, dass die Eltern aufgrund der Trennung keine Kommunikationsebene finden können.

Wie wichtig sind geregelte Umgangskontakte? 

Die Umgangskontakte führen häufig zu Streitereien zwischen den Eltern. Grund hierfür ist, dass Umgangskontakte eigenmächtig abgeändert werden, der andere Elternteil das Kind jedes Mal krankmeldet, Uhrzeiten nicht eingehalten werden oder Urlauben nicht zugestimmt wird. Umgangsregeln, die nicht eingehalten werden oder immer wieder abgeändert werden, sind jedoch für das Kind nicht förderlich. Kinder benötigen Routinen und Beständigkeit. 

Eltern können eine Umgangsvereinbarung treffen

Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, dass Eltern eine Umgangsvereinbarung treffen. In dieser Vereinbarung können dann Uhrzeiten für die Abholung und das Zurückbringen festgelegt werden. Auch kann dort festgehalten werden, wer das Kind abholt und wieder zurückbringt. Diese Vereinbarung sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Gerne helfe ich Ihnen auch eine solche Umgangsvereinbarung, die auf Sie angepasst ist, zu erstellen. 

Wie kann eine solche Vereinbarung durchgesetzt werden? 

Eine nur zwischen den Eltern getroffene Umgangsvereinbarung kann nicht vollstreckt werden. Hierfür benötigt man einen gerichtlichen Beschluss oder eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Wer in der Vergangenheit daher immer wieder Vereinbarungen mit dem Elternteil getroffen hat, die dann nicht eingehalten wurde, muss sodann den gerichtlichen Weg bestreiten.

Für die Vollstreckbarkeit der Umgangsvereinbarung ist es wichtig, dass die Vereinbarung konkrete Angaben wie Art, Ort und Zeit enthält. Nur in diesen Fällen ist es bei einer Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung möglich, konkrete Maßnahmen zur Vollstreckung anzuordnen, beispielsweise ein Ordnungsgeld. Wird das Ordnungsgeld nicht gezahlt, kann sogar Ordnungshaft drohen.

Wird das Umgangsrecht des anderen Elternteils trotz Vereinbarung vereitelt, muss daher mit Konsequenzen durch das Gericht rechnen. 

Kann ich den anderen Elternteil zu Umgangskontakten zwingen? 

In einigen Fällen ist es auch so, dass der andere Elternteil das Umgangsrecht ausüben könnte, es aber nicht macht. Der betreuende Elternteil stellt sich daher häufig die Frage, ob das Umgangsrecht zwangsweise durchgesetzt werden kann. 

Dies ist dann der Fall, wenn die Umgangskontakte dem Kindeswohl dienen. Kann das Umgangsrecht jedoch nur mit Verhängung von Zwangsmittel durchgesetzt werden, ist dies nicht mehr förderlich für das Kind. 


Ich bin ausschließlich in Bremen und Niedersachsen als Rechtsanwältin tätig. - Beratungstermine können über mein Büro oder über diese Plattform gebucht werden. 

Foto(s): @linusklose

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