Rechtsanwalt IT Recht - Fachanwalt berät kompetent im IT Recht

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Rechtsanwalt IT Recht - Fachanwalt berät kompetent im IT Recht


Rechtsanwalt für IT Recht bedeutet für uns  in einer Welt, die immer digitaler und technischer wird, das Auseinandersetzen mit daraus erwachsenden Fragestellungen. Gerade deshalb ist es wichtig, auch auf diesen neuen Rechtsgebieten einen spezialisierten Fachanwalt für IT-Recht an der Seite zu haben. Wir als Münchner Anwaltskanzlei, mit unter anderem dem Spezialgebiet IT-Recht und Datenschutzrecht, beschäftigen uns genau mit diesen Fragen. Wir bringen unseren Mandanten schnell und kompetent Lösungsansätze auf dem gesamten Rechtsgebiet der Informationstechnologien sowie auch auf dem Rechtsgebiet des Datenschutzes. Denn durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch der Datenschutz einen völlig neuen Stellenwert erhalten. Vor allem liegt unsere Arbeit in der Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen, sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch. Vertrauen Sie unserer Expertise als Rechtsanwalt für IT-Recht. Weitere Informationen zu uns und unserer Kanzlei finden Sie hier:


Rechtsanwalt für IT Recht / Fachanwalt für IT Recht


Fachanwalt für IT-Recht beauftragen 


Ein Fachanwalt für IT-Recht hat nachgewiesen, dass er sowohl über die erfoderlichen theoretischen Kenntnisse als Fachanwalt für IT-Recht verfügt als auch eine ausreichende Anzahl an praktischen Fällen vorzuweisen hat. Erst dann verleiht die Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwalt für IT-recht.  Mit einer Fragestellung im IT-Recht oder Datenschutzrecht sollte man  sich an einen Rechtsanwalt für IT Recht bzw. Fachanwalt für IT Recht wenden. Wir beschäftigen uns täglich mit Fragestellungen im IT-Recht und Datenschutzrecht. Als Fachanwalt für IT-Recht verfügen wir so über eine jahrelange Erfahrung und entwickeln unser Wissen stetig weiter. So können wir unseren Mandanten stets die beste Beratung anbieten. Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass Sie sich frühestmöglich an einen Fachanwalt wenden sollten, damit Sie unnötige Rechtsstreitigkeiten verhindern. Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie als Fachanwalt für IT-Recht. Wir erstellen und verhandeln regelmäßig Softwareverträge, hier finden Sie weitere Informationen:


Softwarevertrag erstellen vom Fachanwalt – so geht’s!


Unsere Tätigkeiten als IT Fachanwalt im IT Vertragsrecht


Als Anwalt für IT-Recht kommen uns unterschiedliche Aufgaben vor allem auch im IT-Vertragsrecht zu. Diese wollen wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen, weitere Informationen zu unserer Tätigkeit bzgl IT-Verträgen finden Sie auch hier:


IT-Vertrag rechtssicher gestalten – Fachanwalt berät!


Verträge über Webdesign und Webhosting vom Rechtsanwalt für IT Recht


Zuerst kommen wir zu der Erstellung von Verträgen über Webdesign und Webhosting. Leider kommt es immer noch viel zu häufig vor, dass Streitigkeiten über Webdesign und Webhosting vor Gericht landen. Das liegt daran, dass Leistungsinhalte von Projekten in Verträgen oft nicht sinnvoll geregelt werden. Durch die unklaren Regelungen kann es zu Divergenzen zwischen den Parteien kommen, wodurch sich ein Launch einer Website zeitlich immer weiter nach hinten verschieben kann. Umso später der Launch ist, desto teurer wird es dann für die Parteien. Deshalb ist es umso wichtiger zuvor ein treffendes und unmissverständliches Lastenheft zu verfassen, das die Zwischenschritte und die Zeitabläufe regelt.

Viele Menschen gehen davon aus, dass eine solche vertragliche Regelung überflüssig sei. Das stimmt so allerdings nicht. Wenn zum Beispiel ein Projekt über Webdesign und Webhosting im Streit auseinandergeht, dann scheitert eine Geltendmachung von Ansprüchen häufig an einer nicht nachweisbaren oder gar nicht getroffenen Vereinbarung. Denn ein Anspruch muss sich ja auf etwas handfestes stützen können.

Deshalb raten wir Ihnen, dass Sie unbedingt Verträge über Webdesign und Webhosting schließen sollten. Wir helfen Ihnen als Rechtsanwalt für IT Recht gerne dabei.


Verträge über Hardwareüberlassung 


Verträge über den Hardwarekauf bzw. über Hardwareüberlassungen sind ein weiterer Bestandteil unserer Tätigkeiten. Vertragsbestandteile der Hardwareverträgen sind Elektronische Datenverarbeitungsgeräte (EDV-Geräte) von Computern, Servern über ganze Anlagen oder einzelne Komponenten wie Speicher oder Peripheriegeräte. Bei den Hardwarekaufverträgen gibt es viele Aspekte, die zu beachten sind, damit ein Rechtsstreit verhindert werden kann. Dafür wird ein Gespräch zwischen den Vertragsparteien benötigt.

Im Bereich der öffentlichen Hand können auch die die einzelnen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für IT (EVB-IT) eine schwerwiegende Bedeutung haben.

Wenn Sie einen Vertrag über einen Hardwarekauf oder eine Hardwareüberlassung machen wollen, dann können Sie sich gerne an uns als Rechtsanwalt für IT Recht wenden.


Verträge über Softwareüberlassung 


Eine weitere Aufgabe eines Rechtsanwalt für IT Recht ist das Verhandeln und Erstellen von Verträgen über den Softwarekauf oder andere Vertragsformen der Softwareüberlassung. Je nach dem welchen Charakter die Software hat, ist die Erscheinungsform des Softwarehandels unterschiedlich. Dabei muss unterschieden werden zwischen der Standardsoftware und der Individualsoftware, zwischen einer auf Dauer oder einer nur auf Zeit überlassenen Software, zwischen einer Software, die auf Datenträger übergeben oder online eingespielt wird und zwischen Software-Updates, die online abgespielt werden oder auch auf Datenträger überlassen werden. Auch bei dieser Art von Verträgen ist es von Bedeutung, die unterschiedlichen Vertragstypen zu kennen und diese zweckgemäß in den Vertrag einzubinden. Dadurch kann eine stabile und ehrliche Vertragsbeziehung garantiert werden, die mögliche Rechtsstreitigkeiten vorbeugen kann. Das ist kostengünstiger und befriedigender für beide Parteien. Dasselbe gilt für die Erstellung von Verträgen über die Softwarepflege und die Softwarewartung.

Interessant sind auch die Softwaremietverträge. Eine besonders wichtige Form stellt hierbei das Application Service Providing (ASP) bzw. Software as a Service (SaaS) dar, da hierbei die Software nicht auf einem System des Nutzers installiert wird, sondern in der Cloud oder auf einem Server des Vermieters. Vertrauen Sie unserer Expertise als Fachanwalt für IT Recht. gerne erstellen wir Ihnen einen rechtssicheren SaaS Vertrag:


SaaS Vertrag Software as a Service erstellen vom Fachanwalt


Verträge über SEO-Dienstleistungen vom Rechtsanwalt für IT Recht


Auch Verträge über SEO-Dienstleistungen sind bei uns als Anwalt für IT-Recht in München tägliches Brot. Bei dieser Vertragsart vergessen die Parteien häufig eine Regelung zu vereinbaren, welche Dienstleistungen genau vorzunehmen sind. Auch hier sollte vor Vertragsschluss der Vertragstyp geklärt werden: Ist ein Erfolg geschuldet, dann liegt ein Werkvertrag zu Grunde. Ist nur eine Dienstleistung geschuldet, dann liegt ein Dienstleistungsvertrag vor. SEO-Verträge sind oft mit einem großen finanziellen Volumen verbunden. Um ein teures und langes Gerichtsverfahren zu umgehen, sollten Sie unbedingt im Vorhinein eine vertragliche Regelung treffen. Falls Sie fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns als Anwalt für IT Recht.


Influencerverträge vom Rechtsanwalt für IT Recht


Immer wichtiger wird der Beruf des sog. Influencers. Influencer ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit Instagram, TikTok, YouTube oder einer anderen Plattform ihren Unterhalt verdienen. Sie verdienen ihr Geld, indem sie Produkte auf den bestimmten Plattformen vermarkten, oder durch die Lizensierung bestimmter Inhalte. Dabei werden Verträge mit Unternehmen geschlossen, die durch die Vermarktung ihrer Produkte durch die Influencer Gewinn erzielen wollen. Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Influencer nennt man Kooperationsvertrag.


Ein Kooperationsvertrag wird zwischen dem Influencer und dem werbenden Unternehmen geschlossen. Häufig werden die Influencer allerdings durch eine Werbeagentur vertreten. Diese handeln dann als Stellvertreter für den Influencer. Diese Kooperationsverträge sollten am besten vor der Vermarktung aufgestellt werden. Außerdem müssen beide Seiten mit den Anforderungen der Zusammenarbeit einverstanden sein, weshalb ein detaillierter und individueller Vertrag gemeinsam aufgestellt werden soll. Es sollte daher auf keine Standard- oder Musterverträge gesetzt werden oder gar ohne Vertrag eine Kooperation gemacht werden. Inhalt eines Kooperationsvertrages sollten dabei mindestens folgende Punkte sein:


  • Umfang der Werbekampagne,
  • Art und Weise der Durchführung,
  • das Timing,
  • die zu bespielenden Plattformen,
  •  die Regelung zur Gegenleistung sowie
  • der Umfang der Nutzungsrechte.

Außerdem sollten die rechtlichen Bedingungen bei der Darstellung der Inhalte erfasst werden. Dabei geht es um die gesetzlichen Anforderungen (zB bei der Kennzeichnung von Werbung), die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen, die Rechte Dritter (zB die Beachtung der Urheberrechte bei der Verwendung von Musik), eine mögliche Vereinbarung über das vorherige Überprüfen durch das Unternehmen sowie weitere Sicherstellungen des Schutzes des Influencers und des Unternehmers. Dafür sollte eine Haftungsvereinbarung sowie eine Wettbewerbsregelung bezüglich Wettbewerbskonkurrenzen mit dem Influencer getroffen werden. Denn wenn der Influencer zum Beispiel die Produkte von Konkurrenten auch vermarktet, kann dies zu einem Vertrauensverlust der Follower bzw. der Verbraucher führen.

Zudem bedeutet ein Haftungsausschuss mit dem Influencer für den Unternehmer nicht, dass dieser nicht mehr die gesetzlichen Wettbewerbsregelungen mit Wettbewerbsteilnehmern befolgen muss.


Zuletzt ist eine Geheimhaltungsvereinbarung bei Kooperationsverträgen von großer Bedeutung. Dieser Vertragsbestandteil dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Vertraulichkeit des Unternehmens. In der Praxis werden dafür sog. Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) in den Vertrag mitaufgenommen. Diese sind dann sehr relevant, wenn eine Werbekampagne sehr viel früher gedreht wird als es veröffentlicht wird. Durch diese NDA wird der Influencer nämlich dazu verpflichtet zu schweigen.


Wenn Sie Fragen zu einem der angesprochenen punkte haben, dann wenden sie sich gerne an uns. Als Rechtsanwalt für IT Recht beraten wir Sie gerne. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Influencer und erstellen Influencer Verträge, hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Tätigkeit:


Influencer Verträge – So gestaltet man Verträge im Influencer Marketing


Coaching Vertrag vom Rechtsanwalt für IT-Recht

Coachings jeglicher Art sind aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Dementsprechend wirchtig ist die gegenseitige Absicherung durch einen Coachin Vertrag. Wir beraten und vertreten Sie zu sämtlichen belangen rund um das Coaching und einen Coaching Vertrag:

Coaching Vertrag erstellen vom Fachanwalt – so geht’s!

EVB-IT (Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für IT) 


Außerdem prüfen wir für Sie die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für IT (EVB-IT). Bei der Entwicklung von Individualsoftware für die öffentliche Hand ist nach entsprechenden einheitlichen Richtlinien vorzugehen. Das liegt daran, dass die öffentliche Hand bei der Beschaffung von IT-Leistungen EVB-IT Verträge nutzen muss. Unterscheiden wird dabei zwischen EVB-IT Basisverträge und EVB-IT Systemverträge. Da es zwischen dem Abschluss von Softwareerstellungsverträgen mit der öffentlichen Hand und dem Abschluss von Softwareerstellungsverträgen in der Privatwirtschaft besonders wichtige rechtliche Unterschiede und Besonderheiten gibt, empfehlen wir Ihnen eine rechtliche Beratung uns als Rechtsanwalt für IT Recht.


Domainrecht vom Rechtsanwalt für IT Recht


Daneben gehört zu unseren Tätigkeiten als Rechtsanwalt für IT Recht das umfangreiche Beraten im Domainrecht. Wir recherchieren die Verwendung der richtigen Domain, registrieren Ihre Domain, beraten Sie bezüglich Kollisionen mit eingetragen Marken und führen Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung und Erlangung Ihrer gewünschten Domain. Dafür findet die Beratung mit unseren Mandanten im Vorfeld statt und wir unterstützen Sie, gerne auch als Treuhänder, auch beim Erwerb von Ihrer gewünschten Domain.


Cyberangriff: Verhinderung von und Vorgehen gegen Hackerangriffe


Mit zunehmender technologischer Entwicklung nehmen die Cyberangriffe auf Unternehmen immer weiter zu. Diese Angriffe hängen häufig mit hohen Kosten sowie großen Problemen zusammen. Deshalb sollten sich Unternehmen vor diesen Cyberangriffen früh genug schützen, indem sie alle möglichen Szenarien durchspielen und sich dementsprechend dafür ausrüsten. Es gibt sehr viele Handlungen, die von den Unternehmen vorgenommen werden können, damit ein Cyberangriff sie nicht überrascht bzw. ihnen keine Probleme bereitet oder auch verhindert werden kann. Dafür führen wir als Anwalt für IT-Recht in Ihrem Unternehmen gerne ein passendes Audit durch und beraten Sie ausführlich. Bedauerlicherweise sind oft die eigenen Mitarbeiter, die die IT-Sicherheit des Unternehmens gefährden. Das bedeutet aber nicht, dass die eigenen Mitarbeiter böswillig handeln wollen, sondern die Gefährdung der IT-Sicherheit Ihres Unternehmens kann auch aus Versehen durch ein Anklicken von einem Link oder durch das Öffnen von einer Datei passieren.


Falls Sie und Ihr Unternehmen Leittragender eines Cyberangriffs geworden sind, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir werden mit Ihnen durch den gesamten Prozess der Wiederherstellung von Ihrer IT-Sicherheit gehen und Ihnen bei der Suche nach dem Täter helfen. Wir stehen an Ihrer Seite und werden mit Ihnen den Täter zur Rechenschaft ziehen durch strafrechtliche Maßnahmen. Außerdem werden wir mit Ihrer Versicherung in Verbindung treten und falls erforderlich eine Meldung bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen sowie ggf. bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und anderen zuständigen Behörden. Des Weiteren geben wir Ihnen Tipps für die technischen Schritte, die Sie unverzüglich einleiten sollten. Natürlich haben unsere Anwälte im IT-Recht (noch) keine Superkräfte und können den Cyberangriff rückgängig machen, ABER für Sie scheint es so, als ob sie Superkräfte hätten. Durch die langjährige Erfahrung können unsere Anwälte dafür sorgen, dass die Folgen eines Cyberangriffs sich in Schranken halten, und unsere Anwälte können Sie vor allem auch bei möglichen personenbezogenen Datenverlusten beraten und bei den notwendigen Schritten unterstützen.


An dieser Stelle ist noch besonders wichtig zu erwähnen, dass sich ein Unternehmen bei falschem Umgang mit personenbezogenen Daten immateriellen Schadensersatzansprüchen gemäß der Datenschutzgrundverordnung aussetzt. Es können dadurch riesige Kosten auf ein Unternehmen zukommen, weshalb jedes Unternehmen sich mit diesem Thema beschäftigen sollte. Als Rechtsanwalt für IT Recht helfen wir Ihnen gerne!


Datenschutz vom Fachanwalt für IT Recht

Als Fachanwalt für IT-Recht in München verfügen wir außerdem über eine  ausgewiesene Expertise im Datenschutzrecht. Jedes Unternehmen benötigt, wie Sie bestimmt wissen, eine Datenschutzerklärung. Allerdings können Sie diese nicht einfach von einem anderen Unternehmen kopieren und auf Ihre Webseite einfügen, sondern Sie brauchen eine individuelle Datenschutzerklärung, speziell für Ihr Unternehmen. Wir kümmern uns gerne um das Erstellen einer maßgeschneiderten Datenschutzerklärung sowie um das Einfügen von Pflichtinformationen. Wir beraten Sie dafür, informieren Sie, klären Sie auf und weisen Sie auf wichtige Punkte hin. Das Befolgen des Datenschutzrechts ist sehr wichtig, da mögliche Verstöße von einer Aufsichtsbehörde, betroffenen Personen, von Verbänden und sogar unter Umständen von Mitbewerbern verfolgt werden können. Damit Sie sich Geld sparen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für IT-Recht in München beraten lassen. Wir sind gerne in jeglichen Füllen des Datenschutzrechts Ihr Ansprechpartner.


Unsere Aufgaben im Bereich Datenschutzrecht


Datenschutz bedeutet jedoch so viel mehr als das Erstellen einer tauglichen und rechtssicheren Datenschutzerklärung. Zu unseren Aufgaben als Anwälte für IT-Recht im Bereich Datenschutz gehört das Erstellen von datenschutzrechtlichen Verträgen wie zum Beispiel Auftragsverarbeitungsverträge, das Beraten von passenden Datenschutzkonzepten und das Beraten zu den Themen Datenschutz, DSVGO und BSDG. Zudem verteidigen wir unsere Mandanten gegen Maßnahmen der Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen die DSVGO, führen die Gerichtsverfahren in Bezug auf die Geltendmachung von immateriellem Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO.


Verarbeitung personenbezogener Daten


Vor allem beraten wir unsere Mandanten bei den Fragen wie und wann sie richtig personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten können und dürfen. Damit Sie personenbezogene Daten beziehen können, brauchen Sie grundsätzlich eine Einwilligung der Betroffenen. Eine Einwilligung liegt gem. DSVGO vor, wenn die betroffene Person freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich eine Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung abgibt, dessen Inhalt das Einverständnis der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ist. Wir überprüfen gerne für Sie, ob die von Ihnen in der Vergangenheit eingeholten Einwilligungen verwendbar sind und gestalten Ihre Geschäftsprozesse rechtssicher, damit Sie personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten können.


Datenschutz im Arbeitsverhältnis


Auch der Datenschutz im Arbeitsverhältnis gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird immer häufiger Gegenstand von Auseinandersetzungen vor Gericht. Dabei geht es unter anderem darum, dass Fotos von Arbeitnehmern erstellt werden, die Geburtstage veröffentlicht werden, Bewerber über soziale Netzwerke kontaktiert werden o.ä. Es ist hierbei zu berücksichtigen, inwieweit ein Unternehmer seine Arbeitnehmer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informieren muss. Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis spielt schon bei dem Bewerbungsgespräch eine Rolle, ist während des gesamten Arbeitsverhältnisses zu beachten und muss auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden.


Rechtsanwalt für IT Recht: Auftragsverarbeitung


Zudem beschäftigen wir uns als Anwälte für IT-Recht mit der Auftragsverarbeitung. Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten häufig nicht intern, sondern verlagern die Datenverarbeitung nach außen. Deshalb ist es von großer Bedeutung die Datenverarbeitung auf eine rechtssichere vertragliche Grundlage zu stellen. Der sog. Auftragsverarbeiter ist abhängig von den Weisungen des Verantwortlichen, wobei der Auftragsverarbeiter noch einen gewissen Ermessensspielraum hat. Wenn einzelne Aufgaben auf einen Dritten übertragen werden, sind bei der Übermittlung meistens auch personenbezogene daten der Kunden und Mitarbeiter miteingebunden. Deshalb besteht ein datenschutzrechtlicher Regelungsbedarf bezüglich der Frage, welches Unternehmen für den Schutz von personenbezogenen Daten zur Verantwortung gezogen werden kann und welches Unternehmen sich mit den Maßnahmen für einen umfassenden Schutz für die personenbezogenen Daten beschäftigen muss und solche Schutzmaßnahmen dann auch einführt. Wir als Anwälte für IT-Recht in München beraten Sie gerne bezüglich der rechtssicheren Ausgestaltung der Auftragsverarbeitung und verhandeln sowie erstellen die entsprechenden Verträge mit Ihren Dienstleistern sowie potenziellen Kunden im Rahmen von Projektgeschäften.


Datentransfer ins Ausland


Aufgepasst: vor allem Datentransfer ins Ausland in sog. Drittstaaten, also außerhalb von Europa, besteht ein datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf, denn die DSGVO findet nur in Europa einen gewissen Datenschutzstandard. Bei einem Transfer in ein Land außerhalb von Europa (zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von Clouddiensten), müssen datenschutzrechtliche Reglungen getroffen werden. Keine Sorge, wir beraten Sie bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Datentransfer in Drittstaaten erlaubt ist.


Was wir Ihnen als Fachanwalt für IT Recht bieten


Wir als spezialisierte Anwälte in den Rechtsgebiete IT-Recht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht, Medienrecht und Markenrecht beraten und vertreten Sie gerne und kompetent. Wir bringen jahrelange Erfahrung in den genannten Rechtsgebieten mit, von denen Sie garantiert profitieren werden. Wir freuen uns darauf Ihre Probleme zu lösen und uns neuen Herausforderungen zu stellen. Sie können unsere Rechtsanwälte für IT-Recht  erreichen, indem Sie und anrufen, uns eine E-Mail schreiben oder uns unter der nachfolgenden Seite kontaktieren:


LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte - Fachanwalt für IT Recht


Foto(s): LL

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